Unterdessen haben sich weitere Verbände der deutschen Medienlandschaft den bisherigen Kritikern angeschlossen. So missbilligten auch der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) sowie der Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) die Pläne des öffentlich-rechtlichen Senders. Die gebührenfinanzierte ARD dehne erneut ihren Auftrag zu Lasten der Zeitungs- und Zeitschriftenverleger aus, heißt es in einem Brief von VDZ-Geschäftsführer Wolfgang Fürstner an Kulturstaatsminister Bernd Neumann und die Ministerpräsidenten der Länder.
Weitere Verbände mit Kritik
Die ARD solle sich auf ihren Grundversorgungsauftrag beschränken. "Kaum haben Verlage erste Bezahlmodelle entwickelt, um in einer für sie außerordentlich schwierigen Lage die journalistische Qualität weiter finanzieren zu können, drängt das öffentliche-rechtliche Fernsehen auf dasselbe Feld; allerdings mit einem Gratisangebot, das den Markt auf hochproblematische Weise verzerrt." Fürstner unterstrich, dass sich Bundeskanzlerin Angela Merkel während der VDZ Zeitschriftentage im November auf die Seite der Verlage gestellt und Schutz vor Marktverzerrungen zugesagt habe. Dazu zählten nicht nur Werbeverbote, sondern auch gebührenfinanzierte Verdrängungsversuche. Der Verband will nun auch mögliche rechtliche Schritte prüfen.
"Mit der unrühmlichen Fortsetzung ihrer gebührenfinanzierten "Kostenlos-Strategie" nun auch im App-Store versucht die ARD erneut, private Marktentwicklung im Keim zu ersticken", sagte der VPRT- Präsident Jürgen Doetz. "Der VPRT hat diese gefährliche Entwicklung schon in den Drei-Stufen-Tests und auch im Zusammenhang mit der 100- Sekunden-Tagesschau im Netz aufgezeigt." Wenn die öffentlich- rechtlichen Anstalten nun glaubten, "unverfroren und ungestört ihre Salami-Taktik" fortsetzen zu können und die deutsche Medienpolitik weiter wegschaue, werde das Ergebnis der EU-Beihilfeentscheidung durch die gebührenfinanzierten Anstalten erneut beschädigt."
NDR: Kritik überzogen, Kosten überschaubar
Der NDR wies die Kritik zurück: "Der geplanten Kooperation liegt kein neues oder geändertes Telemedienangebot im Sinne des Rundfunkstaatsvertrags zugrunde", sagte Sprecher Martin Gartzke. "Es geht auch nicht um exklusive Inhalte. Vielmehr sollen bereits seit Jahren mobil verfügbare Inhalte, die schon seit langem über
tagesschau.de/mobil oder
wap.tagesschau.de abgerufen werden können, für eine Verbreitung über Smartphones wie das
iPhone dargestellt und optimiert werden." Abgesehen von einem überschaubaren einmaligen Programmieraufwand und den auch sonst für Tagesschau.de entstehenden Verbreitungskosten fielen dafür keine zusätzlichen Kosten an.
Christian Wolf
/ Mit Material der dpa