Das Herunterladen fremder Land- und Straßenkarten auf die eigene Homepage kann zur kostspieligen Urheberrechtsverletzung werden. Das Amtsgericht München verurteilte nach Angaben vom Montag eine Gästehausbetreiberin zur Zahlung von einer Lizenzgebühr. (Aktenzeichen 161 C 8713/09)
Karte kopiert: Teurer Spaß
Die Frau hatte auf ihre
Internet-Seite eine Anfahrtsbeschreibung von einem kartographischen Verlag eingestellt. Die Verurteilte muss dem Verlag 729 Euro Schadensersatz und Bearbeitungsgebühr zahlen sowie eine Unterlassungserklärung abgeben. Sie hatte sich geweigert, den vollen Betrag zu bezahlen und hatte lediglich 238 Euro angeboten.
Kostenfalle Screenshot
Betreiber von
Websites haben jedoch durchaus Möglichkeiten, kostenlos Karten zu nutzen. Der Internetkonzern Google etwa erlaubt nach Angaben einer Sprecherin in Hamburg, seinen Dienst
Google Maps über eine Schnittstelle einzubinden.
Die Kartendaten werden dann von den
Servern des Unternehmens geladen. Voraussetzung sei, dass die
Internetseite kostenlos genutzt werden kann. Die Verwendung von Screenshots - also Fotos vom Bildschirm - ist allerdings nicht kostenlos erlaubt.
Dorothee Monreal
/ dpa