Dienstag, 15.12.2009 13:29

Google Street View: Ratingen fordert Kilometergeld

aus dem Bereich Sonstiges
Google, Google, Google – es vergeht kaum mehr ein Tag, an dem nicht neue Nachrichten aus dem Kreis des Suchmaschinengiganten in die Öffentlichkeit gelangen. Die immer stärkere Durchdringung des Alltags durch den Internet-Konzern sehen große Teile der Bevölkerung zunehmend skeptisch. Dennoch scheint es kaum mehr möglich, sich dem engmaschigen Netz der Datenerfassung zu entziehen, das der Konzern über fast die gesamte Welt gespannt hat. Ein Dienst, der dabei wiederholt für kontroverse Diskussionen gesorgt hat, ist Google Street View. Politiker jeder Couleur diskutieren seit langem über den richtigen Umgang mit den auffälligen Kamerawagen, die ungeniert filmen, was ihnen vor die Linse kommt. Die Forderungen reichen von Verbot über stärkere Kontrolle bis hin zu Verpixelung von Gesichtern und Kennzeichen. Die Stadt Ratingen geht einen weiteren – ungewöhnlichen – Weg. Sie will zukünftig ein Kilometergeld erheben, berichtet das Nachrichtenportal "Der Westen".

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Gebühr: 20 Euro pro Kilometer

Pro gefahrenem Kilometer sollen demnach zukünftig 20 Euro in die Stadtkasse fließen. Ein entsprechender Beschluss steht am Dienstag auf der Tagesordnung des Stadtrates. Bei einer Gesamtstrecke von 309 städtischen Straßenkilometern kommen so zwar lediglich symbolische 6.180 Euro zusammen. Allerdings könnte das Beispiel als "Ratinger Modell" im Erfolgsfall durchaus Schule machen und anderen Städten ein Vorbild sein – besonders bei klammer Haushaltslage. Laut der Ratinger Stadtsprecherin Ulrike Elschenbroich steht in diesem Fall allerdings nicht das Stopfen von Finanzlöchern im Vordergrund, sondern das unerwünschte Bildersammeln. "Es soll wenigstens ein bisschen unbequemer werden", sagte Elschenbroich gegenüber dem Portal der WAZ-Mediengruppe.

David gegen "Gooliath"

Ratingen
Bürgermeister Harald Birkenkamp zieht städtische Kameras denen von Google vor. Bild: Stadt Ratingen
Die Findigkeit der Kommunalpolitiker erinnert ein bisschen an David gegen Goliath. Auch wenn der dabei geschleuderte Stein vermutlich fast unbemerkt an dem Suchmaschinenriesen "Gooliath" abprallen wird: die Stadt beweist zumindest etwas Handlungsfreiheit. Denn während Gesichter und Autokennzeichen auf den für Street View geschossenen Fotos aus Datenschutzgründen unkenntlich gemacht werden müssen, können Städte und Gemeinden das Abfilmen und Ausstellen öffentlicher Orte nicht einfach verbieten. Lediglich Hausbesitzer haben das Recht, ein Schwärzen ihrer Gebäude zu verlangen.

Die derzeitige Rechtslage in Nordrhein-Westfalen bietet hier aber offenbar ein Schlupfloch. "Nach diesseitiger Auffassung handelt es sich bei der Befahrung zum Zwecke der Datenerhebung durch fotografische Erfassung des gesamten Stadtgebietes um eine Sondernutzung im Sinne des Paragraphen 18 Straßen- und Wegegesetz Nordrhein Westfalen", heißt es in der entsprechenden Ratsvorlage. Die Straße werde bei Fahrten zur fotografischen Erfassung der Umgebung nicht vorwiegend zu dem Verkehr benutzt, dem sie zu dienen bestimmt sei. "Insofern liegt eine Sondernutzung vor, die genehmigungsbedürftig ist", so die Stadt. Ausnahmen soll es aber geben: "Soweit ein gemeinnütziger oder kein wirtschaftlicher Zweck verfolgt wird, kann die Gebühr ermäßigt oder von der Erhebung abgesehen werden." Bleibt nur noch die Frage, ob Googles Handeln juristisch gesehen nicht auch dem Gemeinwohl dient.

Update, 16. Dezember:

Wie eine Sprecherin der Stadt am Mittwoch mitteilte, wurde die Beschlussvorlage von einer Mehrheit des Stadtrates gebilligt und tritt damit in Kraft. Google wies die Ansprüche des Stadtrats unterdessen zurück. "Die Fotoaufnahmen für Street View werden bei der regulären Teilnahme am Straßenverkehr angefertigt", sagte Lena Wagner, Pressesprecherin von Google Deutschland, der Deutschen Presse-Agentur dpa. Die Fahrer der Fahrzeuge, die für das Anfertigen der Fotoaufnahmen eingesetzt werden, hielten sich an die geltenden Straßenverkehrsvorschriften. Die Fahrzeuge bewegten sich "bei den Aufnahmen im regulären Straßenverkehr im Rahmen des sogenannten Gemeingebrauchs und ohne diesen zu behindern". Daher liege auch keine Sondernutzung vor.
Christian Wolf
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    Zuletzt kommentiert von Eismann1976 am 16.12.2009 um 18:24 Uhr
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