Freitag, 11.12.2009 16:50

sipgate gegen T-Mobile: Etappensieg für VoIP-App

aus den Bereichen Mobilfunk, VoIP
Der seit 2008 laufende Rechtsstreit zwischen dem VoIP-Anbieter sipgate und Mobilfunkanbieter T-Mobile um den sipgate-VoIP-Client für entsperrte iPhones hat zu einem weiteren Urteil geführt – und scheint dennoch kein Ende zu nehmen. In einer jetzt bekannt gewordenen Entscheidung des Landgerichtes Hamburg vom Mai dieses Jahres (Aktenzeichen: 407 O 137/08) wurde ein von T-Mobile angestrebtes Verbot der Software vorerst abgewiesen. T-Mobile habe aber bereits Berufung am Oberlandesgericht eingelegt, teilte sipgate mit.

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Für den Netzbetrieb gefahrlos

Hintergrund des Urteils, das onlinekosten.de vorliegt, ist ein Widerspruch sipgates gegen eine frühere Entscheidung des Oberlandesgerichtes Hamburg. T-Mobile hatte dort eine Downloadsperre für die sipgate-iPhone-Software unter anderem mit der Argumentation erwirkt, von dem Programm gehe eine Gefahr für das eigene Mobilfunknetz aus. Das Landgericht Hamburg folgte dieser Auffassung in seiner aktuellen Begründung nicht. Die Richter waren der Ansicht, T-Mobile habe nicht nachvollziehbar darlegen können, wodurch eine solche Gefährdung entstehen sollte. Es gehe bei der VoIP-Software vielmehr um die Möglichkeit, Ferngespräche über das Internet zu führen. Dies tangiere nicht das Mobilfunknetz von T-Mobile und stelle keine Manipulation am SIM-Lock dar.

sipgate VoIP-App
Streitgegenstand VoIP-App: T-Mobile versucht die sipgate-Software seit 2008 verbieten zu lassen. Screenshot: onlinekosten.de
Generelle Downloadsperre unzulässig

Eine generelle Downloadsperre sei darüber hinaus nicht zulässig, da sie allen iPhone-Nutzern den Zugang zu dem VoIP-Client verwehre – unabhängig davon, ob diese Kunden bei T-Mobile seien. Es sei daher die Aufgabe des Mobilfunkanbieters, seinen Kunden eine VoIP-Nutzung vertraglich zu untersagen - dies hatte T-Mobile auch getan. Ein solches Komplettverbot von Voice over IP ist allerdings nicht mehr in Kraft. So bieten die Bonner seit September die Nutzung von IP-Telefonie gegen ein zusätzliches Entgelt an.

Ein weiterer Gegenstand des Verfahrens war der Streit um fehlende Hinweise zur Beta-Version der sipgate-Software. Hier bestätigten die Richter die bisherige Entscheidung zugunsten der Telekom-Tochter. Da sich die sipgate VoIP-App mittlerweile in einem finalen Stadium befindet, spielt dieser Punkt allerdings nur noch eine untergeordnete Rolle.

T-Mobile-Pressesprecher Alexander von Schmettow konnte auf Nachfrage von onlinekosten.de keine Stellungnahme zu dem Urteil abgeben. Die Bewertung des Verfahrens sei noch nicht abgeschlossen. Bei sipgate sorgte der Richterspruch hingegen für schnelle Reaktionen. So steht bereits seit Mitte Oktober eine neue Version der VoIP-App in Apples App Store zur Verfügung. Interessierte sollten mit dem Download jedoch nicht zu lange warten – das nächste Urteil kommt bestimmt.
Christian Wolf
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