Über die steigenden Energiepreise können sich die Verbraucher immer wieder aufregen, besonderen Unmut entfacht allerdings eine Erhöhung oder überhaupt die Erhebung der GEZ-Gebühr. Gestritten wird zum Beispiel über beruflich genutzte PCs, die die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) zusätzlich mit einer Gebühr belastet – das
Verwaltungsgericht Frankfurt entschied kürzlich dagegen. Nun gibt es offenbar Pläne, auch Internetnutzer und Smartphone-Besitzer stärker zur Kasse zu bitten.
Zwei Vorschläge, ein Ziel
Wer keinen Fernseher und kein Radio bei der GEZ angemeldet hat, sich aber per
Computer oder
Handy Zugang zum WWW verschaffen kann, zahlt aktuell eine vergünstigte Gebühr. Diese Regelung könnte bald der Vergangenheit angehören, wie das Weblog Carta.info
berichtet. Der Meldung zufolge stehen gerade zwei GEZ-Modelle zur Diskussion: Die Abschaffung der jetzigen Gebühr mit ersetzender
Pauschale pro Haushalt (wir berichteten) und eine "modifizierte Geräteabgabe". Unabhängig von der Entscheidung, die laut Carta im Juni des kommenden Jahres fallen soll, sehen beide Lösungen davon ab, internetfähige Geräte geringer zu belasten.
Dreifache Gebühr für Computer und Smartphones geplant
Im Klartext bedeutet dies: Aus den derzeitigen 5,76 Euro pro Monat würden 2013 rund 18 Euro, ähnlich wie die aktuelle Vollgebühr (17,98 Euro), und zwar sobald ein TV-Gerät, Radio,
PC oder Smartphone vorhanden ist. Private und gewerbliche Nutzer wären gleichermaßen betroffen. Carta beruft sich dabei auf Martin Stadelmaier, der die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz leitet und somit die Medienpolitik der Länder koordiniere. "Wir diskutieren derzeit verschiedene Gebührenmodelle. Es gibt aber noch keine Entscheidung. Bei der Haushaltsabgabe stellt sich die Frage der PC-Gebühr nicht. Bei der modifizierten Gerätegebühr gibt es für eine verminderte Gebührenpflicht für PCs oder Smartphones keine sachliche Begründung mehr", zitiert das Blog. Zustimmen müssten alle 16 Landtage. Setzt sich die Pauschale durch, muss jeder bezahlen, es sei denn, es liegen soziale Argumente vor.
Interessant ist auch folgender Punkt: Zugunsten der GEZ soll die Beweislast umgekehrt werden. Tritt dies ein, müsste der Nutzer den Beweis erbringen, dass er kein Gerät bereithält. Jetzt müssen die Gebühreneintreiber nachweisen, dass sich ein entsprechender Apparat in der Wohnung befindet.