Donnerstag, 03.12.2009 14:01

EU-Richter kippen Regulierungsferien

aus dem Bereich Breitband
Schwere Schlappe für die Bundesregierung und die Deutsche Telekom vor Europas höchstem Gericht. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) kippte am Donnerstag den zeitweisen Schutz der Telekom beim Aufbau eines schnelleren Datennetzes vor anderen Konkurrenten (Rechtssache C-424/07).

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Deutschland sollte reagieren

Der EuGH kann Deutschland nicht zu direkten Änderungen an nationalen Gesetzen zwingen. Sollte Deutschland jedoch nicht auf das Urteil reagieren, kann die EU-Kommission erneut Klage erheben. Am Ende eines zweiten Prozesses drohen Deutschland horrende Buß- oder Zwangsgelder in Millionenhöhe.

Die EU-Kommission hatte 2007 in Luxemburg vor dem EuGH gegen diese sogenannten Regulierungsferien im Telekommunikationsgesetz (TKG) geklagt. Die Richter gaben den europäischen Wettbewerbshütern nun Recht. Das von der Bundesregierung geänderte TKG schränke den deutschen Wettbewerbshüter, die Bundesnetzagentur, bei der Aufsicht über den neuen Markt ein. Das sei unzulässig.

In ihrer Begründung stellten die Richter weiter fest, die seit Februar 2007 gültige Gesetzesänderungen schreiben der Bundesnetzagentur vor, den Breitbandsektor grundsätzlich erst einmal nicht zu regulieren. Die Deutsche Telekom kann also nicht gezwungen werden, ihre Netze für die Konkurrenz zu öffnen.

Mehr Macht für Regulierungsbehörde

Einen solchen "Grundsatz der Nichtregulierung" sehe die entsprechende EU-Rahmenrichtlinie aber nicht vor. Diese Richtlinie gilt in allen 27 EU-Staaten und schreibt fest, dass die Aufsicht in den Händen nationaler Regulierungsbehörden liegt und nicht beim Gesetzgeber.

Außerdem schreibe das TKG der Bundesnetzagentur vor, bei ihren Entscheidungen in erster Linie die Förderung von Investitionen und Innovationen in die Infrastruktur zu berücksichtigen. Das Ziel, Verbrauchern größtmögliche Vorteile in Bezug auf Auswahl, Preise und Qualität erhalten, trete so in den Hintergrund, bemängelten die Richter. Damit nehme das TKG eine Abwägung dieser Ziele vor - das stehe der Regulierungsbehörde aber nach den EU-Richtlinien zu.

VATM begrüßt die Entscheidung

"Die Luxemburger Richter haben bestätigt, dass mit dem politisch höchst umstrittenen § 9a des Telekommunikationsgesetzes, der bestimmte Märkte der Regulierung per Gesetz entziehen sollte, gegen EU-Recht verstoßen wird. Gesetzlich verordnete Regulierungsferien verzögern in der Praxis den Netzausbau, verringern die ökonomisch sinnvolle Netzauslastung und dienen allein kurzfristigen strategischen Zielen von marktbeherrschenden Unternehmen", kommentiert VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner den Beschluss der EU-Richter.
Hayo Lücke / Mit Material der dpa
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    Zuletzt kommentiert von docfred am 08.12.2009 um 16:57 Uhr
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