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Sperre von Internetseiten mit kinderpornographischen Inhalten kann vorerst nicht in Kraft treten. Grund: Bundespräsident Horst Köhler verweigert (noch) seine Unterschrift. Er habe von der Bundesregierung "ergänzende Informationen" zum umstrittenen Gesetz erbeten, berichtet das Nachrichtenmagazin "Spiegel". Erst nach Auswertung der Reaktion der Regierung will er entscheiden, ob er das von der bisherigen Familienministerin Ursula von der Leyen initiierte Gesetz unterschreibt oder nicht.
Wie geht es weiter?
Von mehreren Rechtsexperten werde das
Sperrgesetz als verfassungswidrig eingestuft. Auch Rechtspolitiker der neuen Regierungskoalition wie Max Stadler (FDP) halten es für unvereinbar mit dem Grundgesetz. Im Koalitionsvertrag hatten Union und Freidemokraten vereinbart, das Sperrengesetz vorläufig nicht zur Anwendung zu bringen. Ein von Bundestag und Bundesrat verabschiedetes Gesetz kann jedoch nicht einfach zurückgezogen werden. Gesucht werde nun ein juristisch korrekter Ausweg.
Ein mögliches Prozedere: Bundestag und Bundesrat verabschieden eine neue Regelung, mit dem das Gesetz wieder aufgehoben wird. Köhler könnte warten, bis dieses Änderungsgesetz bei ihm eingeht, dann könnte er dieses ausfertigen – und das Internetsperren-Gesetz hätte sich erledigt.
Hayo Lücke