Das Bundeskriminalamt fordert eine klarere rechtliche Grundlage für das Abhören von
Internet-Telefonaten (
VoIP). "Die Überwachung der zunehmenden
Internet-Telefonie muss zur Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität zur Strafverfolgung möglich sein", sagte der Präsident der Behörde, Jörg Ziercke, am Donnerstag auf der BKA-Herbsttagung in Wiesbaden.
Zugriff auf IP-Adressen
Bisher können sich die Ermittler nur auf eine Rechtsverordnung beziehen. Ziercke sagte weiter, sie bräuchten außerdem einen Zugriff auf die IP-Adressen, mit denen
Computer ihrem Besitzer zugeordnet werden können. Dabei geht es um die Speicherung von Daten aus Telefon- und Internetverbindungen (
Vorratsdatenspeicherung).
Das Bundesverfassungsgericht will im Dezember die Rechtmäßigkeit des Gesetzes prüfen. Dem Gesetz zufolge können Verbindungsdaten sechs Monate lang ohne konkreten Verdacht gespeichert werden. Die Bundesbehörden dürfen aber bis zu einer endgültigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht darauf zugreifen. Eine Ausnahme gibt es nur dann, wenn sie eine "konkrete Gefahr für Leib, Leben und Freiheit" abwehren wollen.
Michael Posdziech
/ dpa