Neue Software wird längst nicht mehr nur im Fachhandel gekauft. Die großen Software-Hersteller und etliche Online-Händler bieten Programme auch per Download an. Seit 2007 geht der US-Softwarehersteller Microsoft gegen einen Münchener Händler wegen eines
Rechtsstreits über den Vertrieb von gebrauchten Software-Lizenzen vor. Der Prozess durchlief alle juristischen Ebenen und landet nun zur endgültigen Entscheidung vor dem Bundesgerichtshof.
Hersteller muss zustimmen
Im Juli des vergangenen Jahres hatte das Oberlandesgericht München entschieden, dass gebrauchte Software, die ursprünglich per Download in den Verkehr gebracht worden ist, nur mit Zustimmung des Herstellers weiter vertrieben werden dürfe. Dies sei auch dann erforderlich, wenn beim Handel mit solchen Nutzungsrechten ein Original-Datenträger übergeben werde (Aktenzeichen 6 U 2759/07).
Endgültiges Urteil erst in ein bis zwei Jahren
"Wir haben erwartet, dass sich der Bundesgerichtshof des Themas annimmt", so Swantje Richters, Rechtsanwältin bei Microsoft Deutschland. "Bis zu einem endgültigen Urteil wird es allerdings noch ein bis zwei Jahre dauern", so Richters weiter. Kunden sollten sich bis zu einer juristischen Klärung bewusst sein, dass der Kauf gebrauchter Softwarelizenzen nicht ganz ohne Risiko sei. Der Softwarekonzern verweist zudem darauf, dass nicht immer Updates für gebrauchte Software zur Verfügung stehen würden. Auf lange Sicht sei gebrauchte Software daher nicht immer die kostengünstigste Lösung. Microsoft biete rechtssichere Lizenzen über die Select- oder Enterprise Agreement-Verträge. Die Zielrichtung von Microsoft bei solchen Aussagen ist klar: Der US-Hersteller möchte Verbraucher, die gebrauchte Software kaufen möchten, möglichst von einem solchen Erwerb abschrecken. Solche Käufe sind dem Softwareriesen schlichtweg ein Dorn im Auge.
Microsoft-Informationsportal zu gebrauchter Software. Screenshot: onlinekosten.de
Microsoft: Kauf von gebrauchter Software nicht ohne Risiko
Falls Verbraucher sich denn doch für gebrauchte Software entschieden: Diese solle laut Microsoft nur bei Händlern erworben werden, die auch mit dem Hersteller in Kontakt stehen. Bei einem solchen Verkauf müsse der Händler dem Kunden alle zu übertragenden Lizenzverträge vorlegen. Eine notarielle Bestätigung über den angeblichen Lizenzerwerb reiche hier laut Microsoft nicht aus. Besonders wichtig sei, dass der vorherige Inhaber der Softwarelizenzen die Löschung sämtlicher Software-Installationen auf seinen Rechnern schriftlich bestätigt. Eine FAQ zum Thema, Gerichtsurteile und Lizenzinformationen bietet Microsoft auf einem eigenen
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