Mittwoch, 18.11.2009 09:35

Die Schweiz gegen Google: Streit um Street View

aus dem Bereich Sonstiges
Der auch in anderen Ländern umstrittene Internet-Dienst Street View, bei dem ganze Straßenzüge, Häuser, Autos und Vorgärten abfotografiert werden, bringt die Schweizer auf die Palme. Der oberste Schweizer Datenschützer, Hanspeter Thür, geht nun wegen des Google-Dienstes vor das Bundesverwaltungsgericht des Landes.

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Vorreiterrolle für die Schweiz

Mit dieser wohl einmaligen Klage will Thür erreichen, dass der Internetgigant seine Aufnahmen so unkenntlich macht, dass Personen, Nummernschilder, aber auch Blicke in Vorgärten weitgehend verschwinden.

Zwar haben Googles Ablichtungen auch in anderen Ländern, darunter in Deutschland, heftige Diskussionen nach sich gezogen. Doch letztlich haben sich die Verantwortlichen mit den Zusicherungen Googles, für mehr Datenschutz zu sorgen, zufrieden gegeben - auch in Deutschland. Diese Schlichtung kommt in der Schweiz aber nicht zum Zug. Als erstes Land der Welt hat die Schweiz nun ein hohes Gericht eingeschaltet, das sich mit dem Vorgehen von Google befassen muss. Und Thür ist überzeugt, dass sein Land hier eine Vorreiterrolle hat.

Persönlichkeitsschutz unzureichend

Google hat durch seinen Datenbeauftragten Peter Fleischer bereits eine "energische" Gegenreaktion angekündigt. Das ficht Thür jedoch nicht an. "Ich kann auch vor das oberste Gericht der Schweiz, das Bundesgericht, gehen", sagte er der Deutschen Presse-Agentur dpa am Dienstag. Dass Fleischer beklagt, die Schweiz sei das einzige Land, wo das Angebot von Google vor Gericht komme, sei nur konsequent. "Man kann ja unterschiedliche Rechtsbeurteilungen haben", sagte Thür. "Aber wegen der Rechtssicherheit suchen wir ein verbindliches richterliches Urteil." Thür spricht von "Leitplanken", die es für Google und seine flächendeckende Bebilderung von Straßen, Kreuzungen und Häusern, aufzustellen gelte.

Der Internetkonzern wirft dem Schweizer dagegen vor, sich auf seine Lösungsvorschläge, wie sie etwa jetzt auch für Deutschland gelten, gar nicht erst eingelassen zu haben. Tatsächlich hält Thür die bisherige Anwendung einer Verzerrungssoftware für nicht ausreichend. Da der Persönlichkeitsschutz unzureichend sei, gelte es, das Aufnehmen und Aufschalten neuer Bilder bis zum Gerichtsurteil zu verhindern.
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