Wegen zahlreicher Klauseln in ihren Geschäftsbedingungen und Datenschutzbestimmungen hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) die
sechs führenden Betreiber von sozialen Netzwerken abgemahnt. Die Anbieter wollen nun die beanstandeten Klauseln nicht mehr verwenden.
Datennutzung und -verarbeitung
Sowohl Xing, MySpace, Facebook, Lokalisten, Wer-kennt-wen als auch StudiVZ verpflichten sich in Unterlassungserklärungen, bestimmte Klauseln entsprechend zu ändern. In der Kritik standen Allgemeine Geschäftsbedingungen und Datenschutzbestimmungen, die Nutzer benachteiligen und den Betreibern weitgehende Rechte einräumen. Gegenstand der Verfahren waren insbesondere Regelungen zur umfassenden Datennutzung und Datenverarbeitung, die oft ohne Einwilligung des Nutzers und weit über den eigentlichen Zweck hinaus erfolgen.
Die zugesagten Änderungen müssen die Anbieter bis spätestens Januar 2010 umsetzen. "Wir begrüßen, dass die Betreiber der
sozialen Netzwerke sich kooperativ gezeigt haben", so Carola Elbrecht, Leiterin des Projekts "Verbraucherrechte in der digitalen Welt". Alle Betreiber müssten aber deutlich mehr für die Nutzer und den Datenschutz tun, als rechtlich vorgeschrieben sei.
Surfer haben Rechte
Was aus Nutzersicht zu verbessern sei, hat der vzbv in einem Positionspapier zusammengefasst. Es zeige an konkreten Punkten auf, wo Nachbesserungsbedarf bestehe. So sollten die Anbieter beispielsweise für restriktive Profil-Voreinstellungen sorgen, um neue Nutzer besser zu schützen. Denn wer sich auf den Plattformen noch nicht auskennt, überblicke häufig nicht, wer welche Informationen einsehen kann.
Die Verfahren hat der vzbv im Rahmen des vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) finanziell geförderten Projekts "Verbraucherrechte in der digitalen Welt" durchgeführt. Über dessen
Internetseite www.surfer-haben-rechte.de gehen regelmäßig Hinweise von unzufriedenen Nutzern im Zusammenhang mit Internetangeboten unterschiedlichster Art ein.