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Freitag, 06.11.2009 15:35

Vorratsdatenspeicherung: AK fordert Ausnahmen

aus dem Bereich Sonstiges
Die neue, am 27. September gewählte neue Bundesregierung ist erst seit kurzer Zeit im Amt. Schon erhält der neue Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) einen offenen Brief. Verfasser ist der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, der in der Vergangenheit stets Kritik an der Datenspeicherung geäußert hatte. Er fordert Brüderle in dem Brief auf, nicht-kommerzielle Internet-Hotspots und E-Mail-Dienste von der Verpflichtung zur Speicherung der Verbindungsdaten auszunehmen. Die EU-Kommission sehe eine Vorratsdatenspeicherung nach Aussage der zuständigen EU-Kommissarin Viviane Reding nur für kommerzielle Dienste vor. Im Gegensatz dazu nehme die Bundesnetzagentur in Bonn auch Vereine in die Pflicht, die etwa unentgeltlich Internetzugänge oder Anonymisierungsdienste über TOR-Server anböten.

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Ehrenamtliche Internetdienste in der Existenz gefährdet

Die ehrenamtlichen Betreiber solcher Internetdienste seien nach Angaben des Arbeitskreises finanziell, personell und organisatorisch nicht in der Lage die geforderte Vorratsdatenspeicherung zu realisieren. Sie wären dann in ihrer Existenz gefährdet, erst recht, wenn hohe Bußgelder der Bundesnetzagentur drohten. Im FDP-Wahlprogramm würde die Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung vorgesehen, dies hätte auch Minister Brüderle selbst vor der Wahl gefordert. Im neuen Amt könne er dies nun umsetzen.

EU gegen Vorratsdatenspeicherung für nicht-kommerzielle Dienste

"Politiker der Großen-Koalitions-Regierung haben zur Verteidigung der Vorratsdatenspeicherung immer wieder vorgebracht, dass ihnen aufgrund der notwendigen Umsetzung der EU-Richtlinie die Hände gebunden seien", so Michael Ebeling vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. Die Auffassung der EU-Kommission müsse nun auch in nationales Recht umgesetzt werden. Die Bundesnetzagentur sollte vom Bundeswirtschaftsminister zudem entsprechend klare Anweisungen erhalten.

Die umstrittene Vorratsdatenspeicherung fürs Internet, die maßgeblich vom damaligen Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble vorangetrieben worden war, gilt seit Anfang des Jahres.
Jörg Schamberg
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