Mittwoch, 04.11.2009 15:02

BnetzA: Rahmenbedingungen für Infrastrukturatlas

aus dem Bereich Computer
Im Februar dieses Jahres hatte die Bundesregierung ihre Breitbandstrategie vorgestellt, um den flächendeckenden Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen zu forcieren. Unter anderem soll dies durch die Mitnutzung von schon bestehenden Infrastrukturen erfolgen. Eine Übersicht soll dazu ein Infrastrukturatlas bieten. Rahmenbedingungen zur Nutzung des Infrastrukturatlasses hat die Regulierungsbehörde nun auf ihrer Website veröffentlicht. Sie regeln zudem die zukünftige Übermittlung der Daten.

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Zugang in mehreren Stufen

Der Zugriff auf den von der Netzagentur im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums erstellten Infrastrukturatlas soll in mehreren Stufen erfolgen. Bislang ist dieser in der ersten Stufe nur für die Bundesnetzagentur selber möglich. Seit dem Sommer können Unternehmen der Behörde ihre jeweilige Telekommunikationsinfrastruktur für die jeweiligen Regionen mitteilen. Dies schließt etwa Streckenverläufe der Glasfasernetze bis zu den Kabelverzweigern, Leerrohrtrassen, Senderstandorte, Richtfunkstrecken, Strom-, Gas-, Wärme-, Wasser- und Abwasser-Netze der Energieversorger, Strommasten, Windräder und sonstige Infrasturen ein, die sich für den Breitbandausbau mitnutzen lassen.

Kleiner Kreis von Abfrageberechtigten

Die Rahmenbedingungen sind laut Netzagentur aufgrund von Anhörungen und Gesprächen mit Vertretern von Unternehmen, Verbänden und der Länder erstellt worden. Sie seien ein "fairer Kompromiss zwischen den berechtigten Interessen aller Beteiligten", so Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. Damit könne die Nutzung des Atlasses noch in diesem Jahr beginnen. Die Abfrageberechtigung sei auf Vertreter der Länder, der Kreise sowie der kreisfreien Städte beschränkt. Kurth appellierte zugleich an Unternehmen, die bislang noch keine Daten übermittelt hatten. Sie sollten ihre Daten zügig zur Verfügung stellen.

In der Startphase wird die Bundesnetzagentur Anträge auf Nutzung des Infrastrukturatlasses aus Regionen mit sogenannten weißen Flecken vorrangig bearbeiten. Ab Dezember können dann Berechtigte bei der Bundesnetzagentur einen Antrag auf Nutzung des Atlasses stellen, um danach die gewünschten Daten zu erhalten. Später soll die Abfrage der Daten auch online möglich sein.
Jörg Schamberg
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 Weshalb sollten Unternehmen überhaupt Infos liefern? (12 Beiträge) 
    Zuletzt kommentiert von *G* am 07.11.2009 um 05:43 Uhr
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