Ein einzelnes Bundesland kann ein
Internet-Glücksspiel in ganz Deutschland stoppen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster in einem am Montag bekanntgegebenen Urteil (Az.: 13 B 736/09). Die Bezirksregierung Düsseldorf bekam damit Recht.
Bundesweite Sperrung angemessen?
Die Behörde hatte einem Veranstalter von Sportwetten aus Gibraltar dessen Online-Glücksspiele in Nordrhein Westfalen untersagt. Dies läuft auf eine Komplett-Abschaltung hinaus.
Daraufhin war der Anbieter von Sportwetten und Casino-Spielen vor Gericht gezogen: Eine Sperre im ganzen Bundesgebiet sei nicht angemessen. Das OVG erklärte das Verbot aber für rechtens.
Solange keine Zugangsbeschränkungen für Nutzer in einem bestimmten Bundesland möglich seien, müsse das Online-Glücksspiel ganz abgeschaltet werden. Die Richter stützten sich bei ihrer Entscheidung auf den Glücksspielstaatsvertrag. Über das Internet könnten sonst auch Spieler aus Nordrhein-Westfalen teilnehmen, lautete die Urteilsbegründung.
Dorothee Monreal
/ dpa