Donnerstag, 29.10.2009 11:31

SZ: Bewerberdaten bei Arbeitsagentur nicht sicher

aus dem Bereich Sonstiges
Menschen auf Arbeitssuche haben viele Sorgen. Das Geld ist meist knapp, die Scham über den Jobverlust nicht selten groß und die Angst vor der Zukunft bestimmt den Alltag. Besonders unpassend ist es dann, wenn noch weitere Probleme hinzukommen - und das ausgerechnet bei der Behörde, die den Menschen in ihrer Situation eigentlich helfen soll. Denn nach einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" (SZ) vom Donnerstag ist es schlecht bestellt mit dem Datenschutz bei der Bundesagentur für Arbeit (BA). Bewerberdaten ließen sich ohne weitere Überprüfung von Jedermann über das Internet abrufen. Das Tor für allerlei Geschäfte mit den Informationen über die Arbeitssuchenden steht damit offenbar weit offen.

Datenschutz: Fehlanzeige

Objekt der Kritik ist die Online-Jobbörse der Arbeitsvermittler - immerhin Deutschlands größtes Stellenportal. Über 3,8 Millionen Profile von Bewerbern sind hier gespeichert, mehr als 55.000 Arbeitsgeber suchen mit rund 600.000 Stellenangeboten nach neuen Mitarbeitern. Das sich bei der Größe des Angebotes auch Fehler einschleichen und auch das ein oder andere schwarze Schaf unter den potentiellen Arbeitgebern anzutreffen ist, versteht sich fast von selbst. Allerdings glaubt sich ein Arbeitssuchender bei einer staatlichen Institution in der Regel recht sicher. Immerhin ist es der Staat, der die Datenschutzgesetze entwirft und verabschiedet. Deren Durchsetzung ist daher gerade bei staatlichen Dienstleistern eine Selbstverständlichkeit. Jedoch weit gefehlt. Bei der BA steht offenbar das Ziel der schnellen Arbeitsvermittlung vor dem Schutz der Bewerberdaten.

BA
Die Online-Jobbörse der Arbeitsagentur bietet nur mangelnden Datenschutz für Bewerber.
Screenshot: onlinekosten.de
Die Jobbörse lade zum Missbrauch gerade ein, kritisiert beispielsweise der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar gegenüber der SZ. So muss ein Arbeitgeber bisher lediglich wenige Angaben machen, die zudem nicht generell überprüft werden. Neben dem Firmennamen, der Branche, einer Postadresse müssen Stellenanbieter nur einen Ansprechpartner benennen.
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 Es allen Recht zu machen ... (2 Beiträge) 
    Zuletzt kommentiert von *G* am 31.10.2009 um 04:11 Uhr
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