In der vergangenen Woche hatte die DENIC, die deutsche Registrierungsstelle für Domains in Frankfurt am Main, überraschend eine
Erweiterung der de.-Domains um ein- und zweistellige Internetadressen angekündigt. Solche Adressen waren bislang für deutsche Internetnetseiten nicht nutzbar. Der Startschuss für die Registrierung erfolgte am 23. Oktober um neun Uhr. Die DENIC zieht eine erste Zwischenbilanz.
Über 30.000 Registrierungen
Die Nachfrage bei den Nutzern nach Registrierung einer neuen
Domain sei groß. Bis 14 Uhr, fünf Stunden nach Eröffnung des Registrierungsprozesses, gab es einen großen Ansturm und es seien bereits 73.998 Anträge eingegangen. Interessenten konnten ihre Anträge bei
Internet-Dienstleistern wie
1&1 oder
Strato einreichen. Gegen 17 Uhr waren schon rund 30.470 der neuen .de-Domains registriert. Die Registrierungsstelle gibt auch online unter www.denic.de Auskunft über den Verlauf dieser Registrierungsphase.
DENIC zufrieden mit dem Verlauf der Registrierungen
Ansturm auf die neuen .de-Domains. Screenshot: onlinekosten.de
"Die hohe Anzahl an eingegangenen Domainanträgen belegt die Begeisterung für die neuen Domainmöglichkeiten und zeigt einmal mehr, wie attraktiv .de-Domains sind", so DENIC-Vorstandsmitglied Sabine Dolderer. Die deutsche Domainlandschaft werde "in Zukunft noch vielseitiger und attraktiver sein." Dazu wurden auch die Registrierungsrichtlinien der DENIC geändert
Nun sind neben ein- und zweistelligen Domains mit lateinischen Buchstaben wie a.de auch reine Zifferndomains wie 1.de möglich. Die Domain 110.de hat sich beispielsweise das Bundesinnenministerium gesichert. Registrieren lassen sich damit jetzt auch Kfz-Kennzeichen.
Die Einschränkungen für Internetadressen entfallen damit weitestgehend.
Keine Reservierungen von Unternehmensnamen möglich
Doch das Markenrecht behält etwa Unternehmen wie Volkswagen die Registrierung einer Domain wie vw.de vor. Privatpersonen dürfen nicht die Internetadressen von Unternehmen besitzen. Auch
o2.de oder ähnliches fällt damit unter diesen Vorbehalt. Erste Klagen gegen die Reservierung bestimmter Domains wurden schon bekannt. Zweistellige Domain-Namen finden sich in anderen Ländern schon seit längerem.
Die DENIC reagierte mit der Öffnung insbesondere auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt (Aktenzeichen: 11 U 32/04). Es hatte einer Klage des Autoherstellers VW stattgegeben und verpflichtete die Registrierungsstelle, dem Unternehmen die Domain "vw.de" zuzuteilen. Die DENIC hatte wegen möglicher technischer Probleme abgelehnt.