Bei Verbrauchern und Verbraucherschützern gibt es immer wieder Klagen über
nervende Telefonwerbung. Seit dem 4. August gilt ein neues
Gesetz zum Schutz vor lästigen Anrufen. Laut Branchenverband haben sich die Änderungen jedoch bei Bürgern und Call Centern noch nicht genügend herumgesprochen. Was hat sich geändert? Zeigt das Gesetz Wirkung?
Was dürfen Call Center nun laut Gesetz nicht mehr?
Sie dürfen nicht mehr mit unterdrückter Nummer anrufen und nicht mehr ohne ausdrückliche Einwilligung Werbetelefonate führen - selbst wenn eine Kundenbeziehung besteht, sagt der Verband. Jedes Call Center, das sich mit unterdrückter Nummer meldet, hat schon den ersten Verstoß begangen. Experten warnen: Dann wird der weitere Verlauf oft auch nicht seriöser. Bei unerwünschten Werbeanrufen drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Und: Verbraucher können leichter aus telefonisch abgeschlossenen Verträgen wieder aussteigen.
Ist der Verbraucher jetzt wirklich in einer besseren Lage?
Laut dem größten deutschen Branchenverband
Call Center Forum (CCF) ist die Situation für den Bürger zumindest transparenter. Wichtig ist zudem: Bei allen Transaktionen gilt ein 14-tägiges Widerspruchsrecht - von dem Moment an, von dem der Verbraucher vom Vertrag Kenntnis nimmt. Für die Bereiche Telekommunikation, Lotterie und Abonnements gab es früher Sonderregelungen. Diese sind weggefallen, alles ist einheitlich.
Was kann der Verbraucher tun, wenn er Missbrauch bemerkt?
Bei unterdrückter Rufnummer sollte man sich überlegen, überhaupt ans Telefon zu gehen, rät der Verband. Eiserne Regel: Dem unerwünschten Anrufer deutlich sagen, dass kein Bedarf besteht. Und dann: auflegen.