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Mobilfunk kommt nicht nur in Deutschland eine immer größere Bedeutung beim Ausbau von Breitbandnetzen zu. Hierzulande
versteigert die Bundesnetzagentur freigewordene Rundfunkfrequenzen Anfang des kommenden Jahres. Die Frequenzen sollen unter anderem zum Ausbau von mobilen Breitbanddiensten auf dem Land genutzt werden können. Europaweit gibt es ähnliche Bestrebungen: Im Juli beschloss die
EU die Öffnung von GSM-Frequenzen für UMTS. Dazu musste die GSM-Richtlinie von 1987 überarbeitet werden.
UMTS im GSM-Netz nutzbar
Die EU hatte in den letzten Monaten an diesen Vorschriften gefeilt. Die neue GSM-Richtlinie wurde jetzt im EU-Amtsblatt veröffentlicht und gilt in allen 27 EU-Mitgliedsstaaten. Damit werde der Betrieb von
UMTS-Mobiltelefonen in GSM-Frequenzen erlaubt. Auch weiteren Nicht-GSM-Technologien kann zu einem späteren Zeitpunkt noch die Nutzung der GSM-Frequenzen ermöglicht werden. Der Wettbewerb auf den europäischen Telekommunikationsmärkten werde durch die neue EU-Vorschrift gefördert. Das Anbieten von europaweiten Diensten wie mobile
Internetanschlüsse werde erleichtert. Die EU sieht mobile Breitbanddienste zudem als "eine der Triebfedern der Konjunkturerholung in der EU" an.
Kosteneinsparungen in Milliardenhöhe
Die überarbeiteten Vorschriften würden die Nutzung im GSM-Frequenzband von 900 und 1800 Megahertz neu ordnen und der Mobilfunkbranche bis zu 1,6 Milliarden Euro an Kosten ersparen, sagte die für Telekommunikation zuständige EU-Kommissarin Viviane Reding am Dienstag in Brüssel. Die Netzkosten würden durch die Nutzung niedrigerer Frequenzen sinken. "Mit Entscheidungen solcher Art sorgt Europa dafür, dass wir unseren Wettbewerbsvorsprung bei den Drahtlosdiensten behaupten können", so Reding. Frequenzen im 900 Megahertz-Band ließen sich nun leichter anpassen und würden auch den Einsatz von neuen Breitbandtechnologien auf Basis von
LTE erlauben. Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit der
Handys der Verbraucher werde es nicht geben.
Die einzelnen EU-Mitgliedsländer müssen die Richtlinie nun innerhalb von sechs Monaten umsetzten. Die Bundesnetzagentur soll hier auch auf Wettbewerbsverzerrungen auf dem Mobilfunkmarkt achten.