Gleich mehrere
Verbraucherschutzzentralen berichten derzeit über eine Welle von Mahnungen der Düsseldorfer Firma Acoreus. Etliche Bundesbürger erhalten demnach von diesem Unternehmen per Post verschickte Zahlungsaufforderungen für angeblich unbezahlte Telefonkosten für Call-by-Call-Gespräche. Die Mahnungen beziehen sich dabei auf Gespräche, die teilweise etliche Jahre zurückliegen und für Betroffene kaum mehr nachvollziehbar sind. Auch im onlinekosten.de-
Forum berichten Leser über Mahnungen von Arcoreus.
Hohe Inkassokosten
Die Höhe der angemahnten Telefonkosten ist dabei relativ gering und beträgt bis zu fünf Euro. Als Mahn- und Inkassokosten werden von Acoreus jedoch noch 30 bis 40 Euro auf diesen Betrag aufgeschlagen. Die verdutzten Verbraucher berichteten laut
Verbraucherzentrale Brandenburg übereinstimmend, dass sie zuvor keinerlei Mahnungen erhalten hätten. "Betroffene Verbraucher sollten auch kleine, aber nicht nachvollziehbare geforderte Beträge nicht voreilig bezahlen", so Verbraucherberater Harald Schäfer.
Rechnungen von 2005 oder früher sind verjährt
Zahlungsaufforderungen für Rechnungen aus dem Jahr 2005 oder früher seien nach Ablauf von drei Kalenderjahren verjährt und müssen nicht mehr bezahlt werden. Bei aktuelleren Mahnungen müsse die Inkassofirma zunächst selbst die entsprechende Telefonrechnung vorlegen und die Berechtigung der Forderung beweisen. Die Kosten für Inkasso und Mahnung sind laut den Brandenburger Verbraucherschützern "überzogen" oder sogar "gänzlich unberechtigt".
Mahnungen mit der ursprünglichen Rechnung vergleichen
Die
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz weist darauf hin, dass Call-by-Call-Anrufe in der monatlichen Telefonrechnung unter der Position
Beträge anderer Anbieter abgerechnet würden. Telefonkunden, die ihre Telefonrechnung nicht rechtzeitig zahlen, erhalten nur von der Telekom eine Mahnung. Darauf seien Beträge der anderen Anbieter nicht aufgelistet. Dadurch könnten Kunden 30 Tage nach Erhalt der ursprünglichen Telekom-Rechnung in Zahlungsverzug kommen. Auch ohne Mahnung könne dann ein Inkassounternehmen eingeschaltet werden. Verbraucher sollten eine Mahnung grundsätzlich mit der ursprünglichen Rechnung vergleichen. Ist die Forderung berechtigt, müsse der vollständige Rechnungsbetrag überwiesen werden.
Die Verbraucherzentralen erteilen sowohl telefonisch als auch in den Beratungsstellen vor Ort Auskunft zu diesem und anderen Verbraucherthemen.