Millionen Deutsche waren in diesem Jahr auf der Suche nach einem neuen Auto - die staatliche Umweltprämie heizte die Nachfrage an. Die höchste Zahl an Neuzulassungen konnte dabei Volkswagen verbuchen. Wer sich allerdings vorher im
Internet über die Angebote aus Wolfsburg informieren wollte, wunderte sich womöglich darüber, dass die
Domain www.vw.de nicht existierte. Grund: Zwar versucht sich VW seit 2002 das Kürzel zu sichern. Jedoch verweigerte die deutsche Registrierungsstelle für Domains in Frankfurt am Main, DENIC eG, bisher den Eintrag der zweistelligen Kurz-
URL. Mindestens drei Stellen waren seit 1997 für eine deutsche Webadresse notwendig. Nach langem Rechtsstreit und einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) ist nun Änderung in Sicht.
Startschuss 23. Oktober, 9 Uhr
Ab dem 23. Oktober, 9 Uhr, wird es offiziell möglich sein, ein- und zweistellige sowie reine Zifferndomains unter der Top-Level-Domain (TLD)
.de zu registrieren. Auch Domains, die einem KFZ-Kennzeichen oder einer anderen TLD - etwa at oder uk - entsprechen, sind zukünftig freigegeben. Erlaubte Zeichen für Domains sind die Ziffern 0 bis 9, der Bindestrich, die lateinischen Buchstaben a bis z sowie weitere Buchstaben aus der aktuell gültigen Anlage zu den
Domainrichtlinien. Eine Domain darf aber niemals mit einem Bindestrich beginnen oder enden. Auch Bindestriche an dritter und vierter Stelle sind nicht zulässig. Die Maximallänge liegt pro Domain bei 63 Zeichen.
Die Registrierung erfolgt nach der Reihefolge der Anträge - Schnelligkeit zählt also. Für die Einführungsphase wird es laut DENIC ein spezielles System geben, welches eine zügige Bearbeitung garantieren soll. Antragstellung und Abwicklung übernehmen die meisten Webhoster oder auch manche
Internetanbieter. Interessenten sollten sich dort im Vorfeld erkundigen.
Eine Klage von VW auf Registrierung von vw.de ebnet den Weg für kurze Domains in Deutschland.
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