Das umstrittene Thema der
Internetsperren ist vorerst vom Tisch. CDU/CSU und FDP einigten sich nach zehnstündiger Sitzung am Donnerstag auf grundsätzliche Änderungen der
bisherigen Regelung. Demnach hat das Löschen von rechtswidrigen Inhalten wie etwa kinderpornografischen
Websites zukünftig Vorrang vor einer Sperrung. Das berichten die Nachrichtenagentur Reuters sowie "Spiegel Online".
Lösung auf europäischer Ebene
Das Bundeskriminalamt (BKA) erhält hierfür den Auftrag, eine Lösung auf europäischer Ebene zu erarbeiten. Lediglich in Fällen, in denen entsprechende
Internetseiten nicht aus dem Netz genommen werden können, sollen die Sperren weiterhin zum Einsatz kommen. Der Erfolg der Neuregelung werde zudem nach einem Jahr geprüft. Damit hat sich die FDP mit ihren Positionen zum Umgang mit derlei Formen der Internetkriminalität weitgehend durchsetzen können. Vor einer Woche hatte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) noch für eine
Verschärfung bestehender Regeln plädiert. FDP-Verhandlungsführerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hatte jedoch vor der Wahl erklärt, ihre Partei werde im Falle einer Regierungsbeteiligung das Gesetz zur Sperrung von Webseiten in dieser Form stoppen.
Das Stoppschild ist vorerst gestoppt. Bild: Bundeskriminalamt
Begrenzung der Vorratsdatenspeicherung - Online-Durchsuchung bleibt
Darüber hinaus wurde ebenfalls auf Initiative der Liberalen eine enge Begrenzung der Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Diese soll laut Schäuble daher zukünftig auf schwere Gefahrensituationen beschränkt bleiben. Eine Abschaffung der umstrittenen Online-Durchsuchung wird es hingegen nicht geben. Hier blieb die Union bei ihrer bisherigen Linie. Allerdings setzte die FDP eine klarere Abgrenzung der vor Online-Durchsuchungen zu schützenden Privatsphäre durch. So ist für heimliche Scans von Computern Verdächtiger künftig eine Anordnung der Bundesanwaltschaft nötig. Zudem werden diese nicht auf weitere Sicherheitsbehörden wie den Verfassungsschutz ausgeweitet.