Donnerstag, 15.10.2009 17:15

BKA: Bislang keine Online-Durchsuchungen

aus dem Bereich Sonstiges
Am 1. Januar dieses Jahres trat die Novellierung des BKA-Gesetzes in Kraft, die auch Online-Durchsuchungen von Computern ermöglichte. Bislang haben nach eigenen Angaben aber weder das Bundeskriminalamt (BKA) noch die ebenfalls dazu ermächtigte bayerische Landespolizei eine solche durchgeführt.

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Kein Antrag gestellt

Auf Anfrage der "Tageszeitung" (TAZ) erklärte ein BKA-Sprecher zudem, dass nicht einmal ein entsprechender Antrag bei Gericht gestellt worden sei. Somit ist die Untätigkeit auf diesem Gebiet auch nicht auf strenge richterliche Kontrollen zurückzuführen. Ob es möglicherweise Probleme bei der technischen Umsetzung gibt, lässt sich nur vermuten.

Bis Ende vergangenen Jahres waren ausschließlich die Länder für die Gefahrenabwehr, wie beispielsweise die Verhinderung von Terroranschlägen, zuständig. Aber nur in Bayern ist die Landespolizei seit August 2008 berechtigt, ebenfalls Online-Durchsuchungen durchzuführen. Im Freistaat umfasst der Anwendungsbereich allerdings nicht nur Terrorgefahr, sondern auch die Verhinderung von Drogen-, Sexual- und Verkehrsdelikten. Trotzdem wurde auch dort von der neuen gesetzlichen Möglichkeit kein Gebrauch gemacht, wie die "TAZ" vom bayerischen Innenministerium erfuhr.

Schwarz-Gelb streitet sich

Obwohl die Online-Durchsuchungen bislang keine Bedeutung in der Praxis haben, gelten sie neben Internetsperren und der Vorratsdatenspeicherung als zentraler Streitpunkt bei den Koalitionsverhandlungen von CDU/CSU und FDP. Am Donnerstag soll bei einer Sitzung der Arbeitsgruppe Sicherheit und Justiz unter anderem auch bei diesem Thema eine gemeinsame Linie gefunden werden.

Während die FDP einen Verzicht auf die heimliche Durchsuchung von Computer-Festplatten fordert, wünsche sich das Bundesinnenministerium laut "TAZ" für das BKA die Befugnis, in Wohnungen einbrechen zu dürfen, um PCs mit einem speziellen Trojaner-Programm zu manipulieren. Doch auch ein solches Betretungsrecht gab es bereits bis August dieses Jahres zwölf Monate lang in Bayern, was aber die Bedeutung der Online-Durchsuchung in keinster Weise erhöht habe.
Michael Posdziech
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