Der Breitbandausbau in Deutschland soll endlich in Schwung kommen. Anfang August hatte die
Deutsche Telekom bei der Bundesnetzagentur Entgelte für die die Netzöffnung beantragt. Diese gelten etwa für die Nutzung ihrer Kabelkanalanlagen sowie für die auch als Dark Fiber bezeichneten, ungenutzten Glasfaserstrecken. Die Bundesnetzagentur hat die Entgeltanträge der
Telekom nun abgewiesen.
Leistungsbeschreibungen unzureichend
Ein Sprecher der Bundesnetzagentur teilte onlinekosten.de auf Anfrage mit, dass die Leistungsbeschreibungen der Telekom in den Anträgen unzureichend gewesen seien. Die Telekom hatte bereits Preise für die Entgelte festgelegt, die dafür gebotenen Leistungen aber nicht detailliert genug aufgeführt. Wettbewerber der Telekom haben inzwischen eigene Anträge angestellt, unter anderem auch
Vodafone. Dieser Antrag müsse laut Bundesnetzagentur nun bis zum Ende des Jahres entschieden werden. Erst nach der Definition von marktgerechten Leistungen könnten dann Entgelte festgelegt werden. Entweder erfolge dies auf Basis eines neuen Antrages der Telekom oder aber die Regulierungsbehörde lege die Entgelte von Amts wegen fest, so der Netzagentur-Sprecher.
BREKO und VATM begrüßen Ablehnung der Anträge
Der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) und der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) begrüßten die Entscheidung der Bundesnetzagentur. Die beiden Verbände hatten die
Telekom-Anträge bereits vor der Entscheidung kritisiert. Konkrete Bereitstellungsfristen würden laut BREKO in den Leistungsbeschreibungen vielfach fehlen oder aber unzumutbar lang sein. Zur
Bereitstellung von Leerrohrkapazitäten hätte die Telekom etwa eine Wartezeit von zwölf bis 20 Wochen vorgesehen. Völlig inakzeptabel seien nach Ansicht des BREKO auch die angebotenen Entstörungszeiten. Kunden müssten bis zu 48 Stunden auf ihren
Internetzugang verzichten, wenn eine Glasfaser in einem Leerrohr der Telekom gestört sei.
Die Telekom hätte ihren Wettbewerbern bislang zudem keine Planungssicherheit bieten können. "Planungssicherheit ist aber für die hohen Investitionen, die von den Wettbewerbsunternehmen für den Glasfaserausbau zum Kabelverzweiger getätigt werden müssen, unumgänglich", so BREKO-Präsidentin Erna-Maria Trixl. Neben Vodafone hätten auch weitere Wettbewerber wie Telefónica
o2 und
Hansenet eigene Anträge bei der Bundesnetzagentur vorgelegt. "Wir gehen davon aus, dass der Regulierer auf dieser Basis nun ein wettbewerbsgerechtes Paket anordnet, damit dann anschließend die Preise festgelegt werden", ergänzt BREKO-Geschäftsführer Stephan Albers.
Festlegung von Preisen erfolgt erst am Schluss
VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner stößt ins gleiche Horn. Die Telekom hätte - nach anderthalb Jahren Verhandlungen mit den Wettbewerbern über den
VDSL-Zugang - mit den Entgeltanträgen einseitig die Festlegung von Zugangsbedinungen zu ihren Gunsten erzwingen wollen. Der Wettbewerb solle vom Breitbandausbau ausgeschlossen werden. "Wir sind sehr froh, dass nun zunächst über wettbewerbskonforme Zugangsleistungen entschieden werden kann, bevor Preise festgelegt werden", so Grützner. In einem Standardvertrag sollten technisch und wirtschaftlich sinnvolle Leistungspakete vereinbart werden. Bei der Festsetzung von Preisen müssten die Investitionen aller Telekommunikationsunternehmen berücksichtigt werden. Die Investitionen in den Breitbandausbau würden sich derzeit Wettbewerber und die Telekom etwa je zur Hälfte teilen.