In fetten, großen Ziffern oder Buchstaben prangt es den Verbrauchern von Plakaten oder Werbeprospekten entgegen: Handytarif für Null Euro! Was sich zunächst nach tollem Schnäppchen anhört, entpuppt sich in der Regel als weniger attraktiv. Denn die tatsächlichen Kosten sind meist nur im Kleingedruckten zu finden. Eine nun veröffentlichte Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) untersagt in letzter Instanz die Null-Euro-Werbung, wenn eventuell anfallende Gebühren nicht gut lesbar angegeben sind.
Flugblatt wirbt mit Null-Euro Handytarif
Der 1. Zivilsenat des BGH hatte das Urteil bereits am 22. April dieses Jahres verkündet (Aktenzeichen I ZR 14/07). Im Sommer 2005 hatte ein Hamburger Elektronik-Fachmarkt per Flugblatt und mit Werbeplakaten für den damaligen Handytarif
Debitel Sommerhit geworben. Laut einer Meldung der Nachrichtenagentur AP soll es sich dabei um Media-Markt handeln. Als Klägerin trat demnach der Mobilfunkanbieter
Mobilcom auf, der die Werbung als wettbewerbswidrig empfand. Auf dem Media-Markt-Flugblatt war in großer Schrift zu lesen: "Deutschlands günstiger Handytarif! 0,00 Euro Grundgebühr". Erheblich kleiner, aber noch lesbar, war ein Hinweis auf Kosten für eine Gesprächsminute oder eine
SMS in Höhe von jeweils 15 Cent platziert.
BGH: Tarifinformationen müssen lesbar sein
Solche Werbung ist laut BGH künftig verboten. Bild: BGH (I ZR 14/07).
Am unteren Rand der Seite fanden sich in sehr kleiner Schrift Informationen zu weiteren Kosten wie eine einmalige Anschlussgebühr von 24,45 Euro, einen Mindestumsatz von 9,90 Euro im Monat sowie eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten. Nach Ansicht des BGH ist diese Werbung wettbewerbswidrig und ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung. "Die blickfang-mäßige Herausstellung der kostenlosen Grundgebühr sei unzulässig, weil die weiteren Tarifinformationen im unteren linken Bereich des Handzettels so klein gehalten seien, dass sie nicht mehr hinreichend lesbar seien", so das BGH-Urteil im Wortlaut .
Mobilcom hatte durch alle gerichtlichen Instanzen auf Unterlassung dieser Werbung geklagt, Media-Markt zuletzt Revision vor dem BGH eingelegt. Der Bundesgerichtshof wies diese als letzte Instanz mit dem Urteil vom April zurück.