Der Mobilfunkanbieter
E-Plus hat sich mit einer Wettbewerbsklage gegen ein Rufumleitungs-Angebot der
Deutschen Telekom beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe durchgesetzt. Nach einem Urteil vom Mittwoch darf die Telekom nicht per Rufumleitung Anrufe abfangen und ins eigene Netz dirigieren, die eigentlich ins Mobilnetz von E-Plus gehen sollten. Für ein entsprechendes Angebot namens
Switch & Profit hatte die Telekom Werbung gemacht. Weil E-Plus dadurch bestimmte Gebühren entgingen, war der Mobilfunkanbieter gegen den Konkurrenten vor Gericht gezogen.
Gezielte Behinderung
Der BGH-Wettbewerbssenat untersagte das Angebot wegen gezielter Behinderung eines Konkurrenten. Die Telekom habe sich dadurch Leistungen von E-Plus zunutze gemacht, heißt es in der Mitteilung des Gerichts. Damit behindere sie die Anstrengungen von E-Plus, eigene Leistungen auf dem Markt in angemessener Weise zur Geltung zu bringen. (Az: I ZR 150/07 vom 7. Oktober 2009)
Damit folgte der BGH den Argumenten des E-Plus-Anwalts Peter Baukelmann, der eine unlautere Behinderung des Unternehmens geltend gemacht hatte. "Der Kunde steht sozusagen vor der Eingangstür von E-Plus und wird auf die Eingangstür der Telekom umgeleitet."
Hayo Lücke
/ dpa