Katja Günther dürfte wohl als eine der unbeliebtesten Rechtsanwältinnen in Deutschland gelten, da sie seit Jahren auch das Inkassogeschäft für wenig seriöse
Internet-Unternehmen betreibt und sich damit einen zweifelhaften Ruf als "Abmahnanwältin" verdient hat. Jetzt wurde sie laut einer Mitteilung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt.
Beihilfe zum Betrug
Die Münchener
Rechtsanwältin verschickte massenweise Mahnschreiben, in denen zum Teil völlig zu Unrecht erhobene Entgelte von Internetabzockern eingetrieben werden sollten. Zahlte der Adressat nicht, wurde mit gerichtlichen Schritten gedroht und vereinzelt sogar ein Mahnbescheid erlassen. Laut Staatsanwaltschaft München lagen bereits über 1.000 Strafanzeigen wegen Nötigung und Betruges gegen Frau Günther vor, wovon sich diese aber scheinbar kaum beeindrucken ließ. Immerhin wanderten dank dieses lukrativen Geschäfts bis zu 20.000 Euro täglich auf das Konto der Anwältin.
Nun stand die Dame selbst vor Gericht. In dem konkreten Fall wurde sie vom Amtsgerichts Karlsruhe (Aktenzeichen 9 C 93/09) dazu verurteilt, die Kosten eines Rechtsanwaltes zu zahlen, der im Auftrag eines Mandanten gegen die Forderung eines Internetabzockers vorgegangen war, der von Frau Günther vertreten wurde. In der Urteilsbegründung heißt es, dass sie sich durch die Einforderung von ungerechtfertigten Forderungen von Internetabzockern einer Beihilfe zum Betrug strafbar gemacht habe und somit auch schadensersatzpflichtig sei, so die Verbraucherschützer.
Urteil ist rechtskräftig
Die Verbraucherzentrale setzt darauf, dass dieses rechtskräftige Urteil andere Rechtsanwälte abschrecken wird, "die Steigbügelhalter für unseriöse Internet-Unternehmen zu spielen". Wenn zukünftig ein Anwalt damit rechnen müsse, dass er sich schadensersatzpflichtig macht und sich die Zusammenarbeit mit Internetabzockern schlichtweg nicht mehr lohnt, werde ihm der finanzielle Anreiz genommen.