Donnerstag, 01.10.2009 19:01

Richtlinie zu Internet-Sperre keine Verschlusssache

aus dem Bereich Sonstiges
Eine technische Richtlinie, mit der die Sperrung von Internet-Seiten mit Kinderpornografie umgesetzt werden soll, wird nicht mehr als Verschlusssache eingestuft. Damit reagiere das Bundeskriminalamt (BKA) auf Kritik von Verbänden der Internet-Diensteanbieter, teilte die Behörde in Wiesbaden am Donnerstag mit.

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Sperrlisten durch Richtlinie

Der Bundestag hatte das Gesetz zur Sperrung von Internet-Seiten mit Kinderpornografie Mitte des Jahres verabschiedet. Das BKA soll den Internet-Unternehmen ständig aktualisierte Listen einschlägiger Web- Adressen zur Verfügung stellen; wie das genau geschieht, soll die Richtlinie regeln.

Es sei nie Absicht gewesen, die Verbände aus dem Verfahren der Entwicklung der technischen Richtlinie auszugrenzen, betonte BKA-Präsident Jörg Ziercke. Mit der Einstufung der Richtlinie als Verschlusssache sollte aber erreicht werden, dass Details nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich gemacht werden und damit die Gefahr von Manipulationen minimiert werde. Er werde aber die Kritik der Verbände aufgreifen und die Einstufung als Verschlusssache aufheben. Ziercke betonte, damit wachse jedoch die Verantwortung aller Beteiligten, "sorgsam und pflichtbewusst mit den ihnen zur Verfügung gestellten Informationen umzugehen".

Ein für Freitag geplantes Treffen mit den Diensteanbietern zu diesem Thema hat das BKA abgesagt.
Hayo Lücke / dpa
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