Erstmals wurden auch veröffentlicht, wie häufig Ermittler auf Verbindungsdaten zugegriffen haben. Dies war 2008 knapp 14.000 Mal der Fall. Grundlage dafür ist die sogenannte
Vorratsdatenspeicherung. Danach müssen die Telekommunikationsunternehmen die Daten von Telefon- und Internetverbindungen für ein halbes Jahr speichern. Die Ermittler dürfen bei der Verfolgung schwerer Straftaten darauf zugreifen. Gespeichert werden Rufnummer, Uhrzeit, Datum, bei Handys auch der Standort zu Beginn des Gesprächs. Nicht erfasst wird der Inhalt der Kommunikation.
Opposition von Zahlen alarmiert
Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, van Essen, sprach von alarmierenden Zahlen. "Damit ist klar: Die Reform der Telekommunikationsüberwachung durch CDU/CSU und SPD ist gescheitert." Die Begrenzung auf schwere Straftaten sollte zur Eindämmung der Verfahren führen. Die Telekommunikationsüberwachung müsse nach der Bundestagswahl erneut auf den Prüfstand. Der Datenschutzexperte der Links-Fraktion, Jan Korte, prangerte einen "immer weiter um sich greifenden Überwachungswahn" an. Der Innenexperte der Grünen, Wolfgang Wieland, mahnte klare Regeln an, "um diese stetige Ausweitung der Überwachung und die Entwicklung zum
Flatrate-Mithören zu bremsen".
Polizei setzt weiterhin auf Telefonüberwachungen
Die Polizeigewerkschaften beharrten auf den Telefonüberwachungen. Die Polizei brauche dieses Instrument bei der Bekämpfung der Schwerkriminalität, sagte der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg, dem Audiodienst der Deutschen Presse- Agentur dpa. Es gebe keinen Fall des Missbrauchs. Jede Überwachung müsse von einem Richter genehmigt werden. Ähnlich argumentierte der Vorsitzende der im Beamtenbund organisierten Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG). Ihr Vorsitzender Rainer Wendt warnte vor falschen Schlüssen. "Wer daraus folgert, dass die Polizei einer blinden Sammelwut folgt, verkennt die Notwendigkeiten der Telefonüberwachung als oftmals letztes Mittel der Strafverfolgung.
Jörg Schamberg
/ dpa