Die Strafverfolger haben im vergangenen Jahr deutlich mehr Telefone von mutmaßlichen Schwerkriminellen abgehört. Nach einer vom
Bundesamt für Justiz veröffentlichten Übersicht wurden bei 5.348 Strafverfahren Telefone von Verdächtigen überwacht. Im Vorjahr waren es 4.806 Verfahren. Insgesamt ordneten die Gerichte 16.463 Überwachungen an. Oppositionspolitiker nannten die Zahl alarmierend und warnten vor einem Überwachungsstaat. Die Polizeigewerkschaften wiesen am Mittwoch die Kritik als unangemessen zurück. Das Bundesjustizministerium verwies darauf, dass es pro Jahr sechs Millionen Strafverfahren gebe. Die Zahl der Überwachungen sei daran gemessen gering.
Regelmäßige Veröffentlichung der Überwachungen
Das dem Justizministerium unterstellte Bundesamt in Bonn hat die Statistik erstmals zusammengestellt. Früher wurden die Zahlen immer nur in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Parlamentarische Anfrage des FDP-Abgeordneten Jörg van Essen bekannt. Mit der Ende 2007 beschlossenen
Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten sowie der geänderten Überwachung von Telekommunikation wurde die Regierung verpflichtet, einmal im Jahr diese Zahlen zu veröffentlichen.
Handys werden am häufigsten abgehört
Da die Verdächtigen häufig mehr als nur ein Telefon haben, liegt die Zahl der Überwachungen deutlich über der der Strafverfahren. Mit Abstand am häufigsten wurden
Mobilfunktelefone abgehört. Hier gab es laut Statistik, über die die "Süddeutsche Zeitung" als erste berichtet hatte, 13.838 Überwachungen. Ein eindeutiger Schwerpunkt der Ermittlungen lag mit 5.498 Verfahren im Drogenmilieu. Der Verdacht auf Mord und Totschlag löste 519 Ermittlungen aus.