Klingeling! Zum siebzigsten Mal schrillt das Telefon – und wer den Hörer abnimmt, wundert sich über eine tote Leitung. Wer das kennt, ist wahrscheinlich Opfer eines Wählcomputers geworden. Callcenter setzen die sogenannten Predictive Dialers gerne ein, um ihre Mitarbeiter möglichst effizient auszulasten. Die Bundesnetzagentur zieht jetzt gegen diese Machenschaften zu Felde. Denn sie sieht in den Wählattacken einen "massiven Eingriff in die
Privatsphäre der Betroffenen".
Fahndung geht weiter
Sieben Rufnummern will sie bereits ermittelt und die Abschaltung angeordnet haben. Dazu ist sie nach dem Telekommunikationsgesetz im Missbrauchsfall von Rufnummern ermächtigt. Weitere Nummern stehen schon auf der Fahndungsliste. Die entscheidenden Hinweise kamen von genervten Verbrauchern, die bis zu siebzig mal am Tag zum Telefon liefen.
Umsonst, denn die Leitung war leer – Gesprächspartner Fehlanzeige. Außerdem hatten die Betroffenen offenbar nicht in Werbeanrufe eingewilligt – ein weiterer Missbrauch. Das Gesetz erlaubt Werbeanrufe nur nach vorheriger Zustimmung des Anrufempfängers.
Predictive Dialer sind Wählautomaten, die selbstständig Anrufe vornehmen. Nimmt jemand das Gespräch an, verbindet der Dialer ihn sogleich mit einem freien Callcenter-Mitarbeiter. Anrufbeantworter, falsche Telefonnummern und besetzte Leitungen werden herausgefiltert – der Mitarbeitet spart Zeit. Und Zeit ist Geld.
DDV: Protest ist "übertrieben aufgebauscht"
Der Deutsche Dialogmarketingverband (DDV) hält die Debatte denn auch für missverständlich und "übertrieben aufgebauscht". Zwar müsse Dialer-Missbrauch geahndet werden, heißt es in einer Pressemitteilung. Das dürfe jedoch nicht auf ein Verbot dieser nützlichen Helferlein hinauslaufen. Im Gegenteil: Laut DDV liegt es sogar im Interesse des Kunden, das "sinnvolle und nützliche Instrument Predictive Dialer langfristig zu schützen."
"Übeltäter" auf Website melden
Callcenter machen immer wieder im Zusammenhang mit telefonischem Werbeterror von sich Reden. Der Gesetzgeber versucht, übereifrige Kundenfänger
in Schranken zu verweisen: Zum einen dürfen potentielle Kunden nicht mehr ohne ihre Einwilligung zu Werbezwecken angerufen werden. Zum anderen sind Werbe-Anrufe mit unterdrückter Rufnummer verboten – eine Auflage, die Medienberichten zufolge häufig durch das Übermitteln falscher Rufnummern mit Hilfe von VoIP-Diensten umgangen wird.
Wer selbst von Anrufen belästigt wird, kann dies der Bundesnetzagentur melden. Sie nimmt Beschwerden wegen Telefon-Missbrauchs auf ihrer
Webseite entgegen.