Montag, 21.09.2009 11:42

Vodafone: Steuerersparnis in Milliardenhöhe?

aus dem Bereich Sonstiges
"Wir können dazu nichts sagen - Steuergeheimnis!" Das NRW-Finanzministerium gibt sich zugeknöpft. Es geht in diesem Fall um viel Geld - um sehr viel Geld, das dem Fiskus zu entgehen droht. Seit mehr als fünf Jahren sind die Betriebsprüfer bei der deutschen Tochter des britischen Mobilfunkriesen Vodafone in Düsseldorf Dauergäste. Die Finanzbeamten prüfen die Bücher des Unternehmens, das milliardenschwere Steuerabschreibungen auf den Wert des im Jahr 2000 übernommenen Mannesmann-Konzerns geltend gemacht hatte.

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Vodafone spart legal Steuer

Als die Steuerpläne im Juni 2004 öffentlich wurden, war der Aufschrei groß. Nicht nur, dass sich ein britisches Unternehmen einen erfolgreichen deutschen Traditionskonzern einverleibt hatte, sondern darüber hinaus auch noch einen Teil des horrenden Kaufpreises indirekt vom deutschen Steuerzahler wieder hereinholen will, hatte einen Sturm der Entrüstung ausgelöst. Dabei sind die Vodafone-Pläne zur Steuereinsparung keineswegs ungesetzlich. "Was legal ist, kann man einem Unternehmen nicht vorwerfen", nahm der damalige NRW-CDU- Chef und heutige Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) den Konzern in Schutz.

Inzwischen hat sich der Rauch verzogen, über den Kasus Vodafone scheint Gras gewachsen zu sein. Doch es ist nicht auszuschließen, dass die milliardenschweren Steuerabschreibungen schon bald wieder hohe Wellen schlagen. "Irgendwann sind die Argumente ausgetauscht", sagt der Rechtsexperte und Referent beim Deutschen Steuerberaterbund, Carsten Rothbart, über die laufende Betriebsprüfung.

Ende der Betriebsprüfung noch nicht absehbar

Einstweilen bleiben die Steuerabschreibungen in der Warteschleife. "Es gibt in dem Fall nichts Neues", beteuert Vodafone-Sprecher Kuzey Esener. Die Betriebsprüfung laufe noch, ein Ende sei nicht absehbar. "Wir tappen im Dunkeln". Tatsächlich halten Experten die lange Prüfungsdauer nicht für ungewöhnlich. Alle Rechtsfragen müssten in einem Steuerfall mit solchen Dimensionen einer eingehenden Prüfung unterzogen werden, sagt Rothbart. Die Betriebsprüfung sei so ungewöhnlich wie der Fall an sich.

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