1&1 wirbt seit langem für seine Komplettpakete, die auch ohne Telekomanschluss genutzt werden können. Dennoch gibt es immer noch etliche Kunden, die weiterhin Resale-Produkte auf Basis eines Anschlusses der Deutschen Telekom nutzen. Der
Provider aus Montabaur informierte diese Kunden nun per Brief über eine "technische Umstellung Ihres
DSL-Anschlusses". Dieses Schreiben sorgte allerdings bei nicht wenigen Kunden für Entrüstung. Auch im
Forum von onlinekosten.de machen diverse 1&1-Kunden ihrem Unmut Luft.
DSL-Ausfall von bis zu zehn Tagen
1&1 teilte seinen Kunden in dem Schreiben mit, dass die technische Umstellung erforderlich sei, um die Qualität und Stabilität des DSL-Anschlusses zu garantieren und zu erhöhen. "Diese Umstellung führt zu einer
DSL-Ausfallzeit, die bis zu circa zehn Tage dauern kann", so die Information von 1&1 an die betroffenen Kunden.

1&1 rät Kunden wegen einer technischen Umstellung zum Wechsel in ein Komplettpaket. Zum Vergrößern anklicken. Bild: Forum onlinekosten.de.
Als "Tipp" rät der DSL-Anbieter seinen Kunden, doch gleich in einen Tarif zu wechseln, "der schon heute unsere neue technische Plattform nutzt". Damit könnten die Kunden einem DSL-Ausfall zuvorkommen. Im Schreiben wird das Angebot DSL-HomeNet 16.000 empfohlen und die Vorzüge dieser Doppel-
Flat mit Zusatzfeatures erläutert. Unter
www.1und1.de/aktion können Kunden unter Angabe der im Schreiben genannten Aktionsnummer direkt den Wechsel vornehmen.
Vertragslaufzeit von 24 Monaten startet neu
Ein Tarifwechsel an sich kann durchaus eine Überlegung wert sein, wenn sich dadurch Vorteile für die Kunden ergeben. Der Haken beim 1&1-Angebot: die Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten beginnt bei einem Wechsel von Neuem. 1&1 setzt die Kunden zudem zeitlich unter Druck. Ein Tarifwechsel lasse sich nur noch bis zum 30. September durchführen. Der Provider weist im Kleingedruckten darauf hin, dass er eine solche Maßnahme für Ausnahmefälle durch seine AGB angekündigt habe. Dort behält sich 1&1 das Recht vor, den Netzbetreiber wechseln zu können. Die Kunden seien verpflichtet "erforderliche Mitwirkungshandlungen vorzunehmen".