Montag, 07.09.2009 17:10

Erfolglose Klage gegen schlechte eBay-Bewertung

aus dem Bereich Sonstiges
Eine eBay-Verkäuferin ist mit ihrer Klage gegen eine Kundin gescheitert, die ihr nach dem Kauf eines Handys in ihrer eBay-Bewertung "Betrug" vorgeworfen hat.

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Kritik an Gebrauchsspuren

Während die Verkäuferin erklärte, das von ihr angebotene Telefon sei neu gewesen, monierte die neue Besitzerin zahlreiche Gebrauchsspuren. "Das nenne ich Betrug", schrieb sie in ihrer Wertung bei eBay. Die Verkäuferin sah sich dadurch in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt.

Das Landgericht Hannover entschied am Montag aber, dass es sich bei der eBay-Bewertung nicht um eine Tatsachenbehauptung, sondern um eine zulässige Meinungsäußerung handele.
Hayo Lücke / dpa
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 hatte ich auch mal (0 Beiträge) 
    Zuletzt kommentiert von loxten am 13.09.2009 um 22:37 Uhr
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