Eine
eBay-Verkäuferin ist mit ihrer Klage gegen eine Kundin gescheitert, die ihr nach dem Kauf eines
Handys in ihrer eBay-Bewertung "Betrug" vorgeworfen hat.
Kritik an Gebrauchsspuren
Während die Verkäuferin erklärte, das von ihr angebotene Telefon sei neu gewesen, monierte die neue Besitzerin zahlreiche Gebrauchsspuren. "Das nenne ich Betrug", schrieb sie in ihrer Wertung bei eBay. Die Verkäuferin sah sich dadurch in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt.
Das Landgericht Hannover entschied am Montag aber, dass es sich bei der eBay-Bewertung nicht um eine Tatsachenbehauptung, sondern um eine zulässige Meinungsäußerung handele.
Hayo Lücke
/ dpa