Freitag, 04.09.2009 10:01

Erfolge gegen rechtswidrige Handy-Klauseln

aus dem Bereich Mobilfunk
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat im Sommer des vergangenen Jahres das sogenannte Kleingedruckte von 19 Mobilfunkanbietern überprüfen lassen. Fast 200 Bestimmungen hielten dabei einer rechtlichen Bewertung nicht stand. Mit den folgenden Abmahnungen der betroffenen Provider konnten die Verbraucherschützer bereits zahlreiche Änderungen erwirken.

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Klar formulierte AGB

Die Firmen müssen ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen durchsichtiger und konkreter formulieren, so der vzbv in einer aktuellen Mitteilung. Außerdem müssen sie Verbraucher vorher über Kündigungen informieren oder ihnen ordnungsgemäße Fristen bei Zahlungsverzug setzen. Zudem dürfen sie die Daten der Kunden nur zu Werbezwecken nutzen, wenn diese zugestimmt haben.

Auch einer weiteren fragwürdigen Praxis schoben die Gerichte einen Riegel vor: Viele Unternehmen kündigten einseitig den Vertrag mit solchen Kunden, die gegen Vertragsänderungen Widerspruch einlegten. Die Richter entschieden, dass der Verbraucher nicht vor die Alternative gestellt werden darf, entweder die veränderten AGB zu akzeptieren oder ihm wird der Vertrag gekündigt.

Erfolglosen Abmahnungen folgten Klagen

Im Kleingedruckten legten die Anbieter auch Bedingungen zur Sperrung oder Kündigung des Anschlusses fest: Teilweise habe laut vzbv ein Zahlungsrückstand von 15,50 Euro für eine vollständige Sperrung ausgereicht. In anderen Fällen drohte bei einer missbräuchlichen Anschlussnutzung die fristlose Kündigung – ohne dass der Vertrag geklärt hätte, was in diesem Zusammenhang missbräuchlich heißt. Für rund 100 Klauseln unterzeichneten Unternehmen bereits vorgerichtlich eine Unterlassungserklärung.

Wegen weiterer Klauseln zog der vzbv vor Gericht. Die Richter erklärten in der ersten Instanz nahezu alle Klauseln für rechtswidrig. Sie orientierten sich dabei auch an der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Diese schränke die Spielräume für einseitige Vertragsänderungen deutlich ein. Zu den beklagten Anbietern zählten unter anderem Vodafone, T-Mobile, E-Plus oder congstar. Die Urteile sind allerdings noch nicht rechtskräftig.
Michael Posdziech
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 Was war da überhaupt rechtens? (0 Beiträge) 
    Zuletzt kommentiert von digidsl am 04.09.2009 um 18:29 Uhr
 Zahlungsrückstand von 15,50 Euro = Sperrung (1 Beiträge) 
    Zuletzt kommentiert von PartyPower am 04.09.2009 um 16:23 Uhr
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