Der
Streit um die vormals geschützte Bezeichnung "Netbook" wurde erst im Juni zwischen dem Unternehmen Psion und Intel beigelegt, da steht schon die nächste gerichtliche Auseinandersetzung um eine Produktbezeichnung ins Haus: Die Kölner
Smartbook AG hat eine einstweilige Verfügung gegen das US-amerikanische Unternehmen Qualcomm erwirkt, um ihren Markennamen "Smartbook" zu schützen.
Neue Geräteklasse
Der Chiphersteller Qualcomm und die Grafikspezialisten von Nvidia haben eine neue Klasse handlicher Mini-
Notebooks angekündigt und bezeichnen diese als "Smartbook". Die kleinen Geräte sollen bei Größe und Funktionen zwischen Smartphones und
Netbooks angesiedelt sein und treten so in der Displaygröße zwischen sieben und zwölf Zoll gegen die bislang wenig erfolgreichen MIDs an.
Die Smartbook AG wiederum entwickelt, produziert und vertreibt in Deutschland Notebooks unter ihrem eingetragenen Markennamen. Die einstweilige Verfügung gegen Qualcomm Incorporated aus San Diego sowie Qualcomm CDMA in München untersagt den Unternehmen nun unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro, den Namen Smartbook in Deutschland zu nutzen. Laut Beschluss darf Qualcomm ab sofort auf in Deutschland aufrufbaren
Internetseiten den Namen Smartbook nicht mehr im Zusammenhang mit Laptops verwenden.
Webseiten bereits gesperrt
Entsprechende Webseiten wie beispielsweise hellosmartbook.com oder deutsche Internetseiten, die auf amerikanische Seiten verweisen, seien bereits für Nutzer mit deutscher IP-Adresse gesperrt worden.
"Wenn wir uns nun nicht mit allen Mitteln wehren, müssen wir befürchten, dass unsere erfolgreich unter dem Markennamen Smartbook vertriebenen Modelle infolge Marketingaktivitäten der Qualcomm Inc. verwässert werden und der Konsument irgendwann bei dem Namen Smartbook nicht an mobile Lifestyle-Produkte unserer Marke Smartbook, sondern an irgendein tragbares Gerät mit Technik von Qualcomm denkt", so Dirk Pick, Vorstand der Smartbook AG.