Freitag, 28.08.2009 14:11

Regierung: Rechtsgutachten zu Google Street View

aus dem Bereich Sonstiges
Nachdem der Streit um Street View in Hamburg beigelegt werden konnte, droht Google nun erneut Ärger - diesmal aus Rheinland-Pfalz. Die Mainzer Landesregierung hat ein Rechtsgutachten beauftragt, das die Zulässigkeit des Vorgehens von Google Street View nach geltendem Recht beurteilen solle, so der rheinland-pfälzische Justizminister Georg Bamberger.

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Stärkung der Rechte prüfen

Nach Aussagen der Landesregierung werden dabei insbesondere datenschutzrechtliche Bestimmungen, das Recht am eigenen Bild, das allgemeine Persönlichkeitsrecht und der Schutz der Privatsphäre berücksichtigt. Die Federführung bei der Erstellung des Gutachtens erhielten die Professoren Thomas Dreier und Indra Spieker vom Institut für Informations- und Wirtschaftsrecht der Universität Karlsruhe.

Zur Begründung des Schrittes verwies Bamberger auf die informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger, die durch eine vollständige Bilderfassung des Wohnumfeldes und der anschließenden Verbreitung über das Internet beeinträchtigt werde. Aus diesem Grund müssten die Möglichkeiten zu einer weiteren Stärkung der Rechte der Betroffenen geprüft werden. "Die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger muss auch von Internet-Diensten respektiert werden", sagte Bamberger.

Google-Kamerawagen
Google-Kamerawagen
Bild: rlp.de
Google: Bisher alle Forderungen erfüllt

Bereits im Mai hatte Google auf entsprechende Forderungen reagiert und erklärt, der Datenschutz bei Street View sei gesichert. Allerdings weigerte sich der Suchmaschinenriese anfangs beharrlich, Gesichter und Auto-Kennzeichen auch auf den Rohdaten der Aufnahmen unkenntlich zu machen. Nachdem Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar mit rechtlichen Schritten gedroht hatte, lenkte der Internetkonzern im Streitfall Street View ein und sagte die Verfremdung der privaten Details zu.
Christian Wolf
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