Donnerstag, 06.08.2009 13:32

Handy im Betrieb aufgeladen - Keine Kündigung

aus dem Bereich Mobilfunk
Eine Firma in Oberhausen hat die Kündigung ihres Beschäftigten, der regelmäßig sein Handy am Arbeitsplatz aufgeladen hatte, zurückgenommen. Dies berichtete das Arbeitsgericht Oberhausen am Donnerstag.

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Arbeitgeber lenkt ein

Dem Angestellten, der nicht nur sein Handy im Betrieb aufgeladen sondern auch noch unerlaubt seinen Arbeitsplatz fotografiert hatte, wurde fristlos gekündigt. Dagegen zog er vor Gericht. Beim Gütetermin kam es zu keiner Einigung.

Nach der Rücknahme der Kündigung ist der Streit für den Arbeitnehmer erledigt. Er will jedoch, dass seine Firma die Gerichtskosten übernimmt (Az.: 4 Ca 1228/09). Nach Einschätzung von Experten dürften 100 Aufladungen eines einfachen Handys etwa zehn Cent kosten.
Hayo Lücke / dpa
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    Zuletzt kommentiert von stardream am 09.08.2009 um 21:29 Uhr
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