Dienstag, 04.08.2009 14:08

Urteil: Keine generelle GEZ-Pflicht für Firmen-PC

aus dem Bereich Sonstiges
Ein weiteres Gerichtsurteil zur Rundfunkgebührenpflicht von gewerblich genutzten Computern fällt zu Gunsten von Selbstständigen und Unternehmern aus. Laut Verwaltungsgericht Schleswig (VG) muss ein internetfähiger Rechner nicht generell bei der GEZ angemeldet werden.

Anzeige
Ausstattung muss vorhanden sein

Die 14. Kammer des Gerichts hat am 2. Juli der Klage einer Softwareentwicklungsfirma gegen die Rundfunkgebühr in Höhe von 54,79 Euro für einen Personalcomputer stattgegeben (Aktenzeichen 14 A 243/08). Ein PC könne laut Urteilsbegründung nur dann ein "neuartiges Rundfunkempfangsgerät" sein, wenn er zur Wiedergabe von Hörfunksendungen geeignet sei. Habe ein Computer keine entsprechende Ausstattung, um Sprache oder Musik überhaupt hörbar zu machen, so könne er entsprechende Sendungen nicht wiedergeben und sei somit kein Empfangsgerät.

Auch internetfähige Computer seien nicht ohne weiteres als Rundfunkgeräte anzusehen. Hersteller würden zwar diese Multifunktionsgeräte mit den technischen Möglichkeiten ausstatten, doch könne nicht wie beim klassischen Radiogerät die Nutzung als Empfangsgerät vorausgesetzt werden. Allein der Besitz eines solchen Gerätes sei keine ausreichende Begründung für eine Gebührenpflicht. Die tatsächliche Nutzung oder Nutzungsabsicht nicht zu berücksichtigen, geht nach Meinung der Richter an der Wirklichkeit im gewerblichen Bereich vorbei.

Tatsächliche Nutzung muss berücksichtigt werden

Computer würden dort eben nicht typischerweise als Rundfunkgeräte genutzt, teilweise sei das den Mitarbeitern sogar untersagt. Wenn jedoch ein Rechner tatsächlich als Rundfunkgerät genutzt werde, seien auch Rundfunkgebühren zu zahlen.

Mit diesem Urteil schließt sich das VG Schleswig der Auffassung der Gerichte in Wiesbaden, Koblenz und Münster an. Die Verwaltungsgerichte Würzburg und Ansbach sowie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bejahten hingegen eine Gebührenpflicht. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung dieses Urteils hat das VG Schleswig die Berufung zugelassen.
Michael Posdziech
Kommentieren (Neuen Kommentar verfassen):
Dieser Artikel wurde noch nicht kommentiert.
 Suche

Internet über Kabel
Kein DSL oder nur schlechte Werte im DSL Speedtest? Internet über das Kabelnetz ist eine der führenden DSL Alternativen.
Kabelanbieter bieten ultraschnellen Downstream über den Kabelanschluss.
Wenn kein DSL verfügbar ist und auch kein Kabel digital gewünscht wird, ist mobiles Internet vielleicht interessant.
Internet per VDSL
Die DSL-Anbieter rüsten auf:
Mit ihren VDSL Angeboten bieten die Provider Highspeed-Internet mit bis zu 50 Mbit/s in vielen Gebieten.
Jetzt T-Home VDSL Verfügbarkeit prüfen oder den Ausbau von 1und1 VDSL, Alice VDSL und Vodafone VDSL checken.
Internet per Flat
Ob per Kabel oder mit VDSL: Erst eine Flat bringt richtig Spaß beim Surfen über die schnellen Internetleitungen.
Jetzt die Kabel-Angebote vergleichen oder neben der T-Home VDSL Verfügbarkeit die 1und1 VDSL und Vodafone VDSL Verfügbarkeit prüfen.
Alle günstigen Tarife hier in unserem DSL Preisvergleich.
© 1999-2012 onlinekosten.de GmbH :: Datenschutz :: Impressum :: Presse :: Jobs