Montag, 03.08.2009 13:57

Netzagentur: Verbotene Telefonwerbung wird teuer

aus dem Bereich Sonstiges
Der Schutz der Verbraucher vor unerlaubter und unerwünschter Telefonwerbung wird verstärkt. Die Bundesnetzagentur hat neue Befugnisse bei der Bekämpfung solcher Werbung erhalten: Verstöße gegen das Verbot unerlaubter Telefonwerbung werden jetzt als Ordnungswidrigkeit verfolgt. Die Behörde kann sie mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro ahnden. Dafür wurde das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geändert, wie die Netzagentur am Montag in Bonn mitteilte.

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Unzumutbare Belästigung

"Die unerwünschte Telefonwerbung ist inzwischen für die meisten Bürger mehr als nur ein Ärgernis", erklärte der Präsident der Bundesnetzagentur Matthias Kurth. Es war bereits vor der Gesetzesänderung verboten, Verbraucher ohne deren ausdrückliche Einwilligung zu Werbezwecken anzurufen. Es handelt sich dabei um eine unzumutbare Belästigung nach dem UWG.

Klarstellung durch das neue Gesetz

Der Gesetzgeber stellte laut Netzagentur mit der Änderung klar, dass der Angerufene vor dem Anruf ausdrücklich in den Erhalt von Werbeanrufen eingewilligt haben muss. Damit können sich die Anrufer nicht mehr auf Zustimmungserklärungen berufen, die der Verbraucher in einem völlig anderen Zusammenhang - etwa bei Gewinnspielen - oder nachträglich erteilt hat.

Auch das Telekommunikationsgesetz ist um einen Bußgeldtatbestand erweitert worden. Bei Werbeanrufen darf der Anrufer seine Rufnummer künftig nicht mehr unterdrücken, um seine Identität zu verschleiern und die Nachverfolgung zu erschweren. Bei einem Verstoß gegen dieses Verbot kann die Bundesnetzagentur dem Anrufer Bußgelder von bis zu 10.000 Euro auferlegen.
Jörg Schamberg / dpa
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    Zuletzt kommentiert von henrik.sorg am 03.08.2009 um 16:41 Uhr
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