Sonntag, 02.08.2009 10:01

Von der Leyen befürchtet "Chaosraum" Internet

aus dem Bereich Sonstiges
Nach der Sperrung kinderpornografischer Seiten will Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) gegen weitere rechtswidrige Inhalte im Internet vorgehen. "Mir geht es jetzt um den Kampf gegen die ungehinderte Verbreitung von Bildern vergewaltigter Kinder", sagte sie "abendblatt.de", der Online-Ausgabe des "Hamburger Abendblatts".

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Chaosraum Internet

"Doch wir werden weiter Diskussionen führen, wie wir Meinungsfreiheit, Demokratie und Menschenwürde im Internet im richtigen Maß erhalten. Sonst droht das großartige Internet ein rechtsfreier Chaosraum zu werden, in dem man hemmungslos mobben, beleidigen und betrügen kann." Von der Leyen betonte: "Wo die Würde eines anderen verletzt wird, endet die eigene Freiheit. Welche Schritte für den Schutz dieser Grenzen notwendig sind, ist Teil einer unverzichtbaren Debatte, um die die Gesellschaft nicht herumkommt."

Die Ministerin trat Spekulationen über eine Verzögerung der geplanten Sperrung kinderpornografischer Seiten entgegen. Die Sperrungen sollten spätestens Mitte Oktober beginnen. Dazu hätten sich die fünf wichtigsten Provider, die 75 Prozent des Marktes beherrschen, vertraglich verpflichtet. Bis dahin müssten sie die technischen Voraussetzungen geschaffen haben. Ihren Kritikern hielt von der Leyen entgegen, selbst kein Rezept gegen Kinderpornografie im Internet zu haben. Sie wüssten auch keine Lösung, sagte sie.

Update 17:00 Uhr - Keine weiteren Sperren

Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) plädiert nach Angaben ihres Ministeriums für eine gesellschaftliche Debatte über "die Freiheit und Grenzen im Internet". Sie habe jedoch nicht eine Ausweitung von Internetsperren oder anderen konkreten Maßnahmen gegen weitere rechtswidrige Inhalte als Kinderpornografie angekündigt, stellte ihr Sprecher am Sonntag klar. "Der Bundesfamilienministerin geht es bei der aktuellen Sperrung von Internetseiten alleine um den Kampf gegen eine ungehinderte Verbreitung von Kinderpornografie gemäß § 184b StGB."
Hayo Lücke / dpa
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