Donnerstag, 30.07.2009 13:46

EU: Luxusgüter bleiben vor eBay geschützt

aus dem Bereich Sonstiges
Das Online-Auktionshaus eBay versucht seit geraumer Zeit, seine etwas angestaubte Plattform mit professionellen Verkäufern und Markenshops aufzupolieren. Doch die neuesten Vuitton-Täschchen oder Chanel-Kleidchen wird es dort auch in Zukunft nicht aus erster Hand geben. Denn Anbieter von Luxusartikeln sollen in der EU weiterhin vor günstigeren Online-Händlern geschützt bleiben.

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Erfolgreiche Lobbyarbeit

Nach einem Vorschlag der EU-Kommission sollen Hersteller bestimmter Markenartikel wie Kosmetika, Uhren oder Handtaschen auch in Zukunft ihre Händler selber bestimmen können, berichtet die "Financial Times Deutschland" (FTD). Die EU wolle an den Liefer- und Vetriebsbeschränkungen festhalten, da sich die Vorschriften insgesamt bewährt hätten.

Mit einer umfangreichen Kampagne für freien Internethandel habe eBay in Brüssel erreichen wollen, dass Händler Luxusgüter in unbegrenzter Menge verkaufen dürfen. Doch scheinbar sei die intensive Lobbyarbeit von Konzernen wie Chanel, LVMH oder Estée Lauder erfolgreicher gewesen. Ein früher Entwurf für die Neufassung der Wettbewerbsregeln im Vertrieb sei dem Online-Händler noch entgegengekommen, für die jetzige Empfehlung gilt das nicht mehr. Laut FTD sei sogar Chanel-Designer Karl Lagerfeld auf ein Schwätzchen bei Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes in Brüssel hereingeschneit.

Konzerne fürchten Imageschaden

Die EU-Kommission geht davon aus, dass bestimmte Verkaufsbeschränkungen, die Händler daran hindern, sich das Marketing anderer als Trittbrettfahrer zunutze zu machen, dazu führen können, dass den Verbrauchern bessere Leistungen angeboten werden. Die Luxusgüterindustrie sei allerdings eher in Sorge, ihre Waren könnten über den Internet-Verkauf zu Allerweltsartikeln verkommen und teure Verkaufsflächen blieben leer stehen.

Die Kommission will kleine Unternehmen vor der Nachfragemacht großer Händler schützen, trotzdem soll der Verbraucher über das Internet leichter im EU-Ausland einkaufen können. Deshalb darf ein autorisierter Händler laut Entwurf die Lieferung einer Bestellung in andere Länder nicht verweigern.

Bis zum 28. September haben alle Betroffenen Zeit bei der EU-Behörde zum neuen Entwurf Stellung zu nehmen.
Michael Posdziech
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