Schadt wurde dazu aufgefordert, öffentlich bekannt zu geben, dass am geplanten Termin kein Picknick stattfinden wird, sonst werde er als Veranstalter in die Verantwortung genommen. Dies kam zuletzt demjenigen teuer zu stehen, der über studiVZ zu einer
Spontan-Party auf Sylt aufgerufen hatte. Für diverse Schäden, die von den rund 5.000 Teilnehmern verursacht wurden, traf inzwischen eine erste Rechnung über 20.000 Euro bei ihm ein.
Schuld ist der Sylter Flashmob
Als Begründung für das Verbot in Braunschweig wurde unter anderem genau jener ausgeartete Flashmob auf Sylt angeführt. Zudem sei öffentliches Eigentum, beispielsweise das teure Sandsteinpflaster vor dem Schloss, gefährdet. Auch die Anmeldung einer Demonstration ähnlich wie bei der Love Parade würde nach Meinung von Schadt kaum Aussicht auf Erfolg haben, da eine Demonstration mit Picknick laut Ordnungsamt eine "nicht genehmigungsfähige Sondernutzung" darstelle.
Laut Stadt kein generelles Verbot
Die Stadt Braunschweig widerspricht nach einem Bericht von "Spiegel Online" dieser Darstellung. Es handele sich nicht um ein generelles Verbot von Flashmobs in der Löwenstadt. Es ginge um die besondere Satzung, die für den Schlossplatz, wie im übrigen auch in anderen Städten üblich, gelte und deshalb derartige Veranstaltungen ausschließe.
Der Flashmob-Initiator soll inzwischen trotzdem für den 8. August eine Demonstration auf dem Braunschweiger Schlossplatz planen.