Donnerstag, 23.07.2009 16:09

Telefonwerbung: Neues Gesetz in Warteschleife

aus dem Bereich Sonstiges
Mitte Mai hatte der Bundesrat dem neuen Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung zugestimmt. Bislang ist es noch nicht in Kraft getreten und die unerwünschten Werber nutzen die unverhoffte Schonfrist fleißig aus.

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25 Prozent mehr Beschwerden

Seit zwei Monaten liegt das wichtige Gesetz für Verbraucher der letzten Instanz vor und wartet auf die Unterschrift von Bundespräsident Horst Köhler. "Das schleppende Verfahren ist ein augenfälliges Zeichen von nachlässigem Verbraucherschutz", bewertet Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, die schwerfällige Ministerialbürokratie.

Nach Beobachtung der Verbraucherzentrale NRW haben die lästigen Anrufer ihre Bemühungen, arglosen Kunden per Telefon unerlaubt einen Vertrag für eine ungebetene Leistung unterzuschieben, in den letzten Wochen nochmals verstärkt. Seitdem die Eindämmung des unzulässigen Treibens beschlossene Sache sei, gingen seit Mitte Mai mit 10.000 Beschwerden über illegale Anrufe rund 25 Prozent mehr bei der Verbaucherzentrale ein als sonst. Um das sogenannten "Cold Calling" endlich erfolgreich unterbinden zu können, fordern die Verbraucherschützer, dass das Gesetz umgehend vom Bundespräsidenten unterschrieben und im Bundesgesetzblatt verkündet wird.

Schlupflöcher sollen endlich gestopft werden

Werbeanrufe ohne Einwilligung von potenziellen Kunden sind bereits seit Jahrzehnten verboten, die Gesetze bislang aber wirkungslos. Mit den neuen Regeln sollen deshalb einige Schlupflöcher geschlossen werden. So sind Anrufe zu Werbezwecken künftig nur noch gestattet, wenn Verbraucher dieser Kontaktaufnahme vorher ausdrücklich und nachweislich zugestimmt haben. Auch unzulässig zustande gekommene Verträge über Zeitungsabos oder Lotterie- und Wettdienstleistungen können nun innerhalb von zwei Wochen ohne Begründung widerrufen werden.

Werbeanrufe mit unterdrückter Rufnummer sind zukünftig untersagt, eine Zuwiderhandlung kann dann mit 10.000 Euro und weitere Verstöße mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Die wirksamste Maßnahme fehle jedoch, bedauert Müller: "Eine schriftliche Bestätigung des Vertragsabschlusses wird in der Gesetzesnovelle leider nicht berücksichtigt."
Michael Posdziech
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 Soo schlimm ist Telefonwerbung ja auch wieder nicht... (12 Beiträge) 
    Zuletzt kommentiert von Mattis am 24.07.2009 um 15:15 Uhr
 Wird dies irgendjemanden interessieren? (1 Beiträge) 
    Zuletzt kommentiert von wolftarkin am 23.07.2009 um 22:27 Uhr
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