Donnerstag, 23.07.2009 18:01

"Big Brother" bei Harry Potter: Kinofans ausgespäht

aus dem Bereich Sonstiges
Seit dem 16. Juli wird in deutschen Kinos wieder gezaubert. Harry Potter, der berühmteste Zauberlehrling der Welt, kämpft in "Harry Potter und der Halbblutprinz" gegen Lord Voldemort & Co. Die Kinozuschauer ihrerseits müssen sich derzeit mit speziellen Sicherheitsvorkehrungen des Filmverleihers Warner Bros. herumschlagen.

Anzeige
Kontrolle mit Nachtsichtgläsern

In Magdeburg beschwerten sich Kinobesucher laut eines Berichts der Zeitung "Volksstimme" über den Einsatz von Mitarbeitern einer Sicherheitsfirma. Diese hatten sich links und rechts der Leinwand postiert und die Zuschauer im Kinosaal während der Filmvorstellung mit Nachtsichtgläsern beobachtet. Das heimliche Aufzeichnen von Filmen und die Verbreitung über das Internet sollte so verhindert werden. Eine örtliche Kinobetreiberin teilte mit, dass von Mittwoch bis Sonntag jede "Harry Potter"-Vorführung kontrolliert worden sei. "Wenn wir das nicht zugelassen hätten, würden wir von Warner keinen Film mehr bekommen", so die Kino-Chefin.

Warner rechtfertigt Maßnahme als Schutz vor Raubkopien

Warner-Sprecher Bert Buellmann rechtfertigte sich gegenüber der "Volksstimme". In der Vergangenheit seien bereits mehrere Filme in deutschen Kinos mit Camcordern abgefilmt worden. "Wir möchten sicherstellen, dass Harry-Potter-Fans den neuen Film so sehen, wie die Filmemacher es vorgesehen haben: auf der großen Leinwand im Kino", so Buellmann. Das Vorgehen der Security-Männer in den Kinos geschehe so diskret wie möglich. Die Nachtsichtgeräte dienten nur zur Identifikation von Aufnahmegeräten. Das Abfilmen von Kinofilmen wird schon seit Jahren diskutiert, in Kalifornien ist dies sogar per Gesetz verboten.

Datenschützer bezweifelt rechtliche Zulässigkeit

Zweifel an der rechtlichen Zulässigkeit kommen dagegen von Sachsen-Anhalts Datenschutzbeauftragten Harald von Bose. Für ihn sei etwa von Bedeutung, ob die Zuschauer vorab auf die Beobachtung hingewiesen wurden. Zudem müsse auch die Bauart der Nachtsichtgeräte hinterfragt werden. Es dürfe nicht sein, dass damit Herzschrittmacher entdeckt werden könnten. Die Überwachungsmaßnahme sei zudem unverhältnismäßig. Ein ganzer Kinosaal würde unter Beobachtung gestellt, nur weil eventuell ein Kinozuschauer mitfilmen könnte. Das zuständige Landesverwaltungsamt ermittelt nun, ob Warner gegen geltendes Recht verstoßen hat.
Jörg Schamberg
Kommentieren (Neuen Kommentar verfassen):
 Lernresistent - Warner ! (10 Beiträge) 
    Zuletzt kommentiert von TheBlind am 24.07.2009 um 15:38 Uhr
 scheiss spanner (1 Beiträge) 
    Zuletzt kommentiert von Blauer am 23.07.2009 um 23:47 Uhr
 Suche

ADSL Anschluss
Ein DSL Anschluss ist der Standardzugang der meisten Internetprovider.
Ob 1&1, der Billiganbieter congstar oder früher auch QSC oder freenet: Alle setzen auf die ADSL Technik.
Dazu gibt's verschiedene Flatrates. Neben einer Internet Flatrate ist bei vielen Angeboten oft auch eine Festnetz Flatrate inklusive.
DSL Schnecke
Das DSL Kabel glüht bereits, der WLAN DSL Router blinkt wild, aber trotzdem dauert der DSL Speed Check ewig?
Dann ist auch IPTV oder etwa Video on Demand kaum möglich. Alternativen müssen her.
Wir haben alle Internet Tarife: Zum Beispiel UMTS Flatrate testen oder gleich auf Kabel umsteigen. Den Kabel Digital Receiver gibt's auf Wunsch dazu.
DSL Anschluss
DSL 2000 für Einsteiger, DSL 6000 für Normalsurfer oder DSL 16000 für Internetprofis.
Welcher Internetanschluss von welchem Internet Provider ist geeignet?
Der DSL Anbieter Vergleich zeigt: Die Auswahl ist groß
© 1999-2012 onlinekosten.de GmbH :: Datenschutz :: Impressum :: Presse :: Jobs