Montag, 20.07.2009 13:50

OLG Brandenburg: eBay darf Händlerkonten sperren

aus dem Bereich Sonstiges
Das Internetauktionshaus eBay darf bei Verstößen gegen Anforderungen an die Zuverlässigkeit die Konten gewerblicher Verkäufer sperren. Wenn eBay-Vorgaben nicht eingehalten werden, seien Kündigungen rechtens, entschied das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG). Im konkreten Fall war vom Mitgliedskonto eines Computershops mehrfach bei Auktionen für Waren geboten worden, die von einem anderen Konto desselben Computershops aus eingestellt worden waren. Wenn sich kein dritter Käufer fand und der Anbieter auf seinem höchsten Gebot sitzen blieb, sei der Verkauf rückabgewickelt worden, um die anfallenden eBay-Gebühren zu sparen. (Az: Kart W 11/09).

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Sperrung von eBay-Konten ist rechtens

eBay hatte laut Gericht daraufhin alle Mitgliedskonten sofort gesperrt und das Vertragsverhältnis gekündigt. Der Antrag des Computershops auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Freischaltung seiner Konten blieb vor dem Landgericht Potsdam ohne Erfolg. Die dagegen eingelegte Beschwerde wies der OLG-Kartellsenat nach mündlicher Verhandlung zurück. Die versuchte oder vollendete Beeinflussung des Auktionsergebnisses zulasten von Mitbietern sei ein schwerer Vertragsverstoß des Computershops, der die fristlose Kündigung und die sofortige Sperrung aller Konten rechtfertige. Das Urteil vom 17. Juni ist nach der jetzt vorliegenden schriftlichen Begründung rechtskräftig.

Das Argument, ein Mitarbeiter sei für die Manipulationen verantwortlich, ließ das Gericht nicht gelten. Ein gewerblicher Verkäufer könne sich nicht darauf berufen, dass ein Mitarbeiter unbefugt und ohne seine Kenntnis gehandelt habe. Der Verkäufer hafte für seinen Mitarbeiter, da er seine Zugangsdaten an ihn weitergegeben und damit das missbräuchliche Handeln von seinen Konten aus ermöglicht habe.

OLG: Maßnahmen von eBay im Interesse des Kundenschutzes

Das Auktionshaus geht laut Gericht im Interesse des Kundenschutzes mit scharfen Maßnahmen gegen Verstöße vor. Es würden Verträge fristlos gekündigt und Konten der Händler von einem auf den anderen Tag gesperrt. Das für die deutsche eBay-Niederlassung zuständige Landgericht Potsdam und zweitinstanzlich das Brandenburgische Oberlandesgericht seien in der Vergangenheit in einer Reihe von Fällen - im Ergebnis fast immer erfolglos - von Händlern angerufen worden, die eine derartige fristlose oder fristgerechte Kündigung nicht hinnehmen wollten.

Das Online-Auktionshaus eBay nimmt immer weniger ein. Daher ist ein striktes Vorgehen gegen Händler, die die eBay-Gebühren umgehen wollen, nicht ganz unverständlich. Erst im Mai hatte das US-Unternehmen eBay neue Markenshops für Hersteller in Deutschland eingeführt. Dort können die Produzenten ihre Artikel auch in eigenen Shops anbieten.
Jörg Schamberg / dpa
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 Was ist denn das für ein dummer Computerhändler? (0 Beiträge) 
    Zuletzt kommentiert von makita80 am 21.07.2009 um 00:06 Uhr
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