Mittwoch, 15.07.2009 10:04

E-Mails dürfen beim Provider beschlagnahmt werden

aus dem Bereich Sonstiges
E-Mails können bei Ermittlungen der Polizei auch dann beschlagnahmt werden, wenn sie auf dem Mailserver eines Internetanbieters gespeichert sind. Das geht aus einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts hervor. (Az: 2 BvR 902/06)

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Beschlagnahme rechtens

Ermittler können sich dabei auf die Regelung zur Beschlagnahme stützen - die strengeren Voraussetzungen einer Telefonüberwachung müssen dazu nicht erfüllt sein. Allerdings unterliegen gespeicherte Mails grundsätzlich dem Schutz des Fernmeldegeheimnisses, so dass bei einer Beschlagnahme genau geprüft werden muss, ob der Eingriff in die Rechte des Betroffenen noch verhältnismäßig ist.

Mit der Entscheidung wies das Karlsruher Gericht dennoch die Verfassungsbeschwerde eines Firmeninhabers ab. Bei Ermittlungen wegen Untreue und Betrugs im Zusammenhang mit einem Investitionsprojekt in Indien - die sich nicht gegen ihn, sondern gegen Geschäftspartner richteten - waren auf Geheiß des Amtsgerichts Braunschweig seine Räume durchsucht worden. Er war verfügungsberechtigt für Konten, über die mehrere 100.000 Euro transferiert wurden. Da er seine Mails nicht auf dem eigenen Rechner, sondern auf dem Server des Providers gespeichert hatte, ließen die Ermittler dort rund 2.500 Mails kopieren. Nach Ansicht des Gerichts war das Vorgehen noch verhältnismäßig.

Nach den Worten der Karlsruher Richter rechtfertigen vage Anhaltspunkte auf eine Straftat noch keine Beschlagnahme, vielmehr müsse ein "konkret zu beschreibender Tatvorwurf" vorliegen. Zudem müsse Material, das nicht für die Ermittlungen relevant sei, möglichst früh aussortiert werden. Informationen aus dem "Kernbereich" der Privatsphäre dürfen gar nicht erhoben oder müssen zumindest sofort gelöscht werden.
Hayo Lücke / dpa
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    Zuletzt kommentiert von Blauer am 15.07.2009 um 19:48 Uhr
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