Die Betreiber könnten ohne Wissen der Nutzer etwa Verhaltensdaten der Benutzer auswerten oder Profildaten Dritten zugänglich machen. "Die Betreiber müssen sicherstellen, dass Daten nur verwendet werden dürfen, wenn der Nutzer ausdrücklich einwilligt", so Carola Elbrecht, Referentin im Projekt
Verbraucherrechte in der digitalen Welt. Daher sollten die entsprechenden Voreinstellungen für die Datennutzung schon bei der Registrierung bei einem Netzwerk nutzerfreundlich gestaltet werden. Die Nutzer müssten selber entscheiden können, ob ihre Daten etwa auch über Suchmaschinen zu finden sind.
Urheberrecht wird ausgehebelt
Die Experten des vzbv kritisieren zudem den laxen Umgang mit dem Urheberrecht. Versteckt in den AGB sichern sich einige Plattformen umfangreiche Rechte an den von den Nutzern erstellten Inhalten. Die Verbraucherschützer warnen, dass auf diese Art und Weise private Fotos etwa ungefragt in einer Zeitung oder im Fernsehen wieder zu finden sein könnten. Zudem ist das Löschen von Inhalten ohne vorherige Mitteilung oder das Sperren von Mitgliedern ohne Angabe von Gründen in den Geschäftsbedingungen einiger Anbieter vorgesehen.
Elbrecht fordert, dass die Anbieter in solchen Fällen die Nutzer informieren müssten.
Bereits im Mai hat der vzbv zusammen mit mehr als 80 internationalen Verbraucherschutzverbänden Mindeststandards erarbeitet, die die Betreiber Sozialer Netzwerke einhalten müssten. In englischer Sprache ist der Forderungskatalog auf der Webseite des
Trans Atlantic Consumer Dialogue abrufbar. In Deutschland hat der vzbv zum Schutz der Internetnutzer in diesem Jahr das vom Bundesverbraucherministerium finanzierte Projekt
Verbraucherrechte in der digitalen Welt gestartet. Die Projektmitarbeiter suchen regelwidrige Praktiken von Anbietern im Netz und gehen dagegen rechtlich vor. Informationen für Verbraucher stellt das Projekt ab August auf der eigenen Webseite
surfer-haben-rechte.de zur Verfügung. Dort wird auch vor Gefahren und Fallen im
Internet gewarnt.