Montag, 13.07.2009 12:17

Bundespräsident soll Internet-Sperren stoppen

aus dem Bereich Sonstiges
Am Freitag billigte der Bundesrat nach dem Bundestag das sogenannte Zugangserschwerungsgesetz, das die Große Koalition in Berlin vor allem auf Drängen von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen ausgearbeitet hatte. Damit können die geplanten Internet-Sperren ab dem 1. August kommen. Voraussetzung ist jedoch, dass Bundespräsident Horst Köhler das Gesetz auch unterzeichnet, damit es Gültigkeit erlangt. Auf den Bundespräsidenten setzen die Kritiker der Internet-Sperren denn auch ihre Hoffnungen.

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Gesetz nicht verfassungskonform

In einem offenen Brief an den Bundespräsidenten appellieren unter anderem der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur sowie verschiedene andere Gruppierungen an Köhler, dem Gesetz kein grünes Licht zu geben. Der Bundespräsident solle von seinem Prüfungsrecht Gebrauch machen. Nach Ansicht der Kritiker ist das Gesetz nicht verfassungskonform und unverhältnismäßig. Sowohl formale als auch inhaltliche Gründe würden gegen die Rechtmäßigkeit des Gesetzes sprechen. Der Bund hätte in diesem Bereich nicht die Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenz, zudem zeichnet sich das Gesetzgebungsverfahren laut Arbeitskreis durch massive handwerkliche Fehler aus.

Klage vor dem Bundesverfassungsgericht als letzte Chance

Eine Verringerung der Zugriffe auf kinderpornographische Inhalte im Internet seien mit einem Gesetz nicht zu erreichen, das sich dazu "nicht einmal ansatzweise eignet". Es lässt sich aber "zur Unterdrückung unerwünschter Inhalte aller Art umso besser nutzen", so der Arbeitskreis. Kritisiert wird insbesondere, dass das BKA die Kontrolle über die Sperrung von Internetseiten innehat.

Gegner des Gesetzes hatten bereits vor Verabschiedung des Gesetzes andere Wege aufgezeigt, wie kinderpornographische Inhalte innerhalb kurzer Zeit aus dem Internet entfernen lassen. Eine Online-Petition gegen die Internet-Sperren hatte innerhalb von sechs Wochen über 134.000 Unterzeichner gefunden.

Das Bundespräsident Köhler ein ihm vorgelegtes Gesetz nicht unterzeichnet, ist bislang allerdings erst zweimal vorgekommen. Im Jahr 2006 verweigerte er seine Unterschrift unter Gesetzen zur Neuregelung der Flugsicherung sowie unter das Verbraucherinformationsgesetz. Sollte Bundespräsident Köhler das Gesetz unterzeichnen, hatte der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur schon im Juni den Gang nach Karlsruhe angekündigt, um vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Sperr-Gesetz zu klagen.
Jörg Schamberg
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