Freitag, 03.07.2009 16:16

Online Shopping: Unseriöse Händler erkennen

aus dem Bereich Sonstiges
Die kleinen Netbooks ziehen mit ihren vergleichweise günstigen Verkaufspreisen nach wie vor die Käufer an. Dass sich über das Internet oftmals günstigere Preise als im Einzelhandel oder dem Lieblings-Webshop ermitteln lassen, ist den meisten bekannt. Eine Website, die Netbooks, Spielkonsolen und Digitalkameras zu Preisen verkauft, die noch deutlich unter den günstigsten Konditionen der Preisvergleiche liegen, klingt auf den ersten Blick verlockend – zu verlockend. In Internet-Foren berichten Käufer von ihren Erfahrungen: Sie haben keine Ware erhalten und zum Teil bereits Strafanzeige erstattet. Aber woran erkennt man, ob ein Onlineshop seriös ist?

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Auf die Domain achten

Im vorliegenden Fall handelt es sich um einen Shop namens netbooks-und-mehr.de.vu, der jedoch mittlerweile geschlossen ist. In der Zwischenzeit hat ein auffallend ähnlicher Online-Versandhandel unter der URL www.netbook-gunstig.de.tc eröffnet, der ebenfalls Notebooks, Netbooks und Kameras zu verblüffend günstigen Preisen anbietet. Die Aufmachung des Shops wirkt auf den ersten Blick recht professionell, davon sollten sich interessierte Käufer aber keinesfalls blenden lassen. Dank Formatvorlagen und Shopsystemen sind derartige Seiten schnell gebastelt.

Update vom 6. Juli: Shop geschlossen

Der zweite Shop ist mittlerweile ebenfalls nicht mehr erreichbar. Stattdessen erfolgt eine Weiterleitung auf smartdots.com, wo sich .tc-Domains registrieren lassen.

Anlass zum Stirnrunzeln sollten seltsame Domainendungen geben, wie sie im Beispiel-Fall verwendet wurden. Das Kürzel .de.vu verweist nicht auf das Urlaubsziel Vanuatu, sondern auf eine kostenlose Subdomain. Auch .tc ist hier nicht mit der Länder-Domain der Turks- und Caicosinseln zu verwechseln. Wer hinter .de-Domains steckt, lässt sich mit einer Whois-Abfrage bei der Registrierungsstelle DENIC ermitteln.

Checkpunkt: Impressum

Bundesministerium der Justiz - Leitfaden Impressum
Der Leit­fa­den zur Im­pres­s­ums­pflicht des Bundesministeriums der Justiz erläutert, welche Angaben erforderlich sind.
Screenshot: onlinekosten.de
Ein weiterer Grund zur Sorge sind fehlende Angaben im Impressum oder falls dieses gänzlich fehlt. In Deutschland herrscht Impressumspflicht (das Bundesministerium der Justiz hält hierzu einen Leitfaden bereit), der Anbieter muss demnach mindestens die Anschrift und Kontaktinformationen angeben. Ist eine Umsatzsteueridentifikaktionsnummer (UID) vorhanden, was bei einem Onlineshop der Fall ist, muss auch diese auftauchen.

Eine Freemail-Adresse von GMX, web.de und ähnlichen Anbietern als geschäftlicher E-Mail-Kontakt zeugt im Übrigen nicht gerade von Seriosität.
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    Zuletzt kommentiert von alfredus am 08.07.2009 um 17:34 Uhr
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    Zuletzt kommentiert von Baghee am 04.07.2009 um 23:41 Uhr
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