Montag, 29.06.2009 13:22

klarmobil: "Strafgebühr" betrifft nur wenige Kunden

aus dem Bereich Mobilfunk
"Strafgebühr", "Kontopflege-Gebühr" oder "Minder'umsatz'gebühr" - die Aufregung über den Mobilfunk-Discounter klarmobil ist groß. Dieser hatte am Freitag an seine Kunden eine E-Mail mit AGB-Änderungen zum 1. Juli verschickt, in der eine Gebühr von einem Euro pro Monat zur Kontopflege angekündigt wurde. Voraussetzung: Es werden innerhalb von vier Monaten weniger als drei Euro monatlich vertelefoniert.

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"Nur zwei Prozent der Kunden"

Auf Nachfrage von onlinekosten.de bezeichnete klarmobil einige Presseberichte der letzten Tage als sachlich nicht korrekt. Demnach seien nur Neukunden und einige wenige Bestandskunden von den Änderungen betroffen. "Dabei handelt es sich ausschließlich um solche Kunden, die nur erreichbar sein wollen und gar nicht oder nur sehr wenig telefonieren. Der Anteil der betroffenen Kunden beläuft sich auf nicht einmal zwei Prozent, da die überwiegende Mehrheit der klarmobil.de Kunden ihr Handy ohnehin regelmäßig nutzen", so klarmobil-Geschäftsführer Hartmut Herrmann. Alle klarmobil-Bestandskunden, die am Freitag keine E-Mail erhalten hätten, seien nicht betroffen und könnten weiterhin zu den alten AGB telefonieren.

klarmobil-Logo
Der klarmobil-Werbespruch kommt derzeit nicht bei allen Kunden an. Bild: klarmobil

Zur Begründung der Gebühr führte Herrmann an, dass im Interesse aller keine Subventionen für einzelne Kunden gewährt werden könnten, die nur wenig oder gar nicht telefonierten. Allein durch Bereitstellung und Kontopflege entstünden fortlaufende Kosten, die gedeckt werden müssten. "Auf Basis der alten AGB waren wir gezwungen, diesen Kunden zu kündigen. Mit den neuen AGB bieten wir ihnen ab 1. Juli die Möglichkeit, ihren Postpaid-Tarif für nur einen Euro im Monat wie gewohnt weiter zu nutzen", so der klarmobil-Chef.
Christian Wolf
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